AK 67
Zur Erinnerung: Eine entsprechende -auch weitergehende - Handlungsempfehlung an den AK 67 hatte es bereits zuvor gegeben, weil es ja auch für die Leistungserbringer wesentlich ist, „so oder so" für das Jahr 2012 über eine schriftliche Vereinbarung zu verfügen. Die Verwaltung muss insofern rechtzeitig informiert werden, um die entsprechenden Vereinbarungen auf den Weg zu bringen. |
verknüpfte Artikel: KO 75. Einladung zur 6. Sitzung 2011 nebst Anlagen
Downloads:
Downloads für Mitglieder: pdf Träger, die an Vergütungsfortschreibung 2012/2013 nicht teilnehmen wollen (58.3 kB) |
SGB XII. Vergütungsfortschreibungen 2012 - Verfahrenshinweis
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