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Neufassung AV örtliche Zuständigkeit – Mitwirkung erbeten.

AK 67

Die Senatsverwaltung hat die Verbände auf die neu zu formulierende AV örtliche Zuständigkeit hingewiesen. Die Entwurfsfassung sieht auch einige Ausführungen zu besonderen Bedarfsaspekten - z. B. bei Wohnungslosigkeit - vor.
Sofern aus Sicht der Praxis die Neureglungen Problematiken beinhalten, die sich nachteilig auswirken könnten, wären entsprechende Hinweise erbeten. LGS Parität bedankt sich Im Voraus für die Unterstützung.


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