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SGB II. Regelbedarfs-Fortschreibungsverordnung beschlossen: Höhere Regelsätze im Jahr 2012

AK 67

 

Die „Anpassung an die Leistungen der Sozialhilfe zum 1. Januar 2012 an die bundesdurchschnittliche Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter und Dienstleistungen..." als „Problem und Ziel" definieren und die Lösung in der „Bestimmung der Veränderungsratendes Mischindexes nach § 138 Nummer 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen ..." zu sehen, das ist die Prosa der Regelbedarfs-Fortschreibungsverordnung (Bundesratsdrucksache 543/11; nebenstehend als Download hinterlegt.).

§ 2 benennt dort die ab 2012 gültigen Regelsätze. Im folgenden Textteil finden sich die „Rechenwege" (mit tabellarischen Zusammenfassungen auf den Seiten 14 und 17.).


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Downloads:

pdf pdf Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2012, BR, Drs. 543/11, 15. 09. 2011 (212.42 kB)

 

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