logo

GVSG - Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) im Bundestag beschlossen (31.01.2025)

Der Deutsche Bundestag hat am 30. Januar 2025 das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, GVSG) beschlossen. Die finale Fassung des Gesetzes basiert auf einem Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Dabei wurde der ursprüngliche Entwurf erneut erheblich gekürzt und nur in einzelnen Punkten ergänzt. 

Die u.a. ursprünglich geplanten Regelungen zur Einführung von Gesundheitskiosken, die Primärversorgungszentren und Gesundheitsregionen sowie die Verbesserungen in der ambulanten psychotherapeutischen/psychiatrischen Versorgung wurden nicht aufgenommen. Auch Maßnahmen zur stärkeren Repräsentation der Pflegeberufe in den Gremien sind nicht enthalten. 

Insbesondere folgende Regelungen sieht das GVSG nun vor:
Entbudgetierung der Hausärzte (§ 87a, b SGB V): Die allgemeine hausärztlichen Versorgung wird künftig von mengenbegrenzenden und honorarmindernden Vorgaben ausgenommen.

Einführung einer Vorhalte- und Versorgungspauschale im niedergelassenen Bereich (§ 87 SGB V): Zur besseren Vergütung struktureller Aufgaben in der hausärztlichen Grundversorgung wird eine Vorhaltepauschale eingeführt. Sie soll unter anderem Hausbesuche, Besuche in Pflegeeinrichtungen, bedarfsgerechte Praxisöffnungszeiten sowie die Nutzung der Telematikinfrastruktur berücksichtigen. Zusätzlich wird eine Versorgungspauschale für chronisch kranke Patienten etabliert. Dadurch soll eine Abrechnung nur noch einmal innerhalb von vier aufeinanderfolgenden Quartalen erforderlich sein, sodass Patienten nicht mehr quartalsweise einbestellt werden müssen.

Erleichterungen in der Hilfsmittelversorgung von Menschen mit Behinderungen (§ 33 Absatz 5c SGB V): Die Erforderlichkeit eines Hilfsmittels wird vermutet, wenn sich der Versicherte in einem sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) oder einem medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) in Behandlung befindet und das Hilfsmittel von Ärzten empfohlen wird. Die Krankenkassen müssen in diesen Fällen von der medizinischen Erforderlichkeit der beantragten Versorgung ausgehen. Nach dem Antrag bei der Krankenkassen erfolgt keine weitere Begutachtung durch den MD (siehe auch FI der Kollegin Carola Pohlen: Hilfsmittel für Menschen mit Behinderungen: Schneller und ohne Umweg - Der Paritätische - Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege).

Aufhebung der Altersgrenze bei Erstattung von Notfallkontrazeptiva (§ 24a Absatz 2 SGB V): Künftig ist die Verordnung nicht verschreibungspflichtiger Notfallkontrazeptiva zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Altersbeschränkung möglich, sofern Hinweise auf eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung vorliegen. Bisher war dies nur für Versicherte bis zum vollendeten 22. Lebensjahr möglich.

Die abschließende Beratung des zustimmungsfreien Gesetzes im Bundesrat findet voraussichtlich am 14. Februar 2025 statt. Das GVSG soll - mit Ausnahme der Regelung zur Wundbehandlung - am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. 

 

Verknüpfte Artikel:

GVSG - Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)

GVSG - Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) und Stellungnahme BAGFW

Downloads für Mitglieder:

pdf 25 0129 GVSG Beschlussempfehlung Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz2014771 (905 KB)

pdf 24 0617 GVSG Gesetzentwurf Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz 2011853 (737 KB)

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2023

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Sitemap

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.