Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat Empfehlungen über die Umsetzung und Weiterentwicklung der Ansprüche auf Begleitung im Krankenhaus veröffentlicht: Menschen mit Behinderungen haben seit November 2022 unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Begleitung durch eine vertraute Bezugsperson bei einem stationären Krankenhausaufenthalt. Die gesetzlichen Regelungen trennen zwischen einer Begleitung durch eine Person aus dem persönlichen Umfeld des Menschen mit Behinderungen und einer Begleitung durch eine vertraute Person eines Leistungserbringers der Eingliederungshilfe. Diese Unterstützungsleistung kann sich mit den vom Krankenhauspersonal zu erbringenden Leistungen überschneiden. In der Praxis ergeben sich Abgrenzungs- und Umsetzungsfragen. Die Empfehlungen geben Lösungsvorschläge für Umsetzungsfragen und sollen den befassten Akteuren helfen, die Vorschriften zügig und praktikabel anzuwenden. Darüber hinaus zeigt der Deutsche Verein dem Gesetzgeber Änderungsbedarfe auf und gibt Impulse zur Fortentwicklung. Das vorliegende Empfehlungspapier richtet sich vorrangig an Träger und Erbringer von Leistungen der Eingliederungshilfe; für Weiterentwicklungsfragen an den Bundesgesetzgeber.
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SGB V – FV-Empfehlungen zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Ansprüche auf Begleitung im Krankenhaus nach §44b SGB V und §113 Abs. 6 SGB IX
- Kategorie: P7a Gesetze / Verordnungen Pflege
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