Um die Aufrechterhaltung der durch die steigenden Energieträgerpreise stark gefährdeten Funktionsfähigkeit von Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen zu gewährleisten, wurde in der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (MPK-Beschluss) am 02.11.2022 festgelegt, Mittel in Höhe von bis zu 8 Milliarden Euro für ein Hilfsprogramm für die genannten Einrichtungen über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zur Verfügung zu stellen (vgl. Artikel Energiekrise - Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz zur Bewältigung der Energiekrise und Bewertung des Paritätischen (Stand 02.11.2022) .
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