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GVWG / Tarif - Anpassung der Zulassungs-Richtlinien nach § 72 Abs. 3c SGB XI (Stand 28.03.2022 / Richtlinien zur tariflichen Entlohnung in der Pflege)

Der GKV-Spitzenverband informiert am 28.03.2022 über kurzfristige Anpassungen der Zulassungs-Richtlinien, die u.a. die übergangsweise Aussetzung der variablen Zuschläge als Maßstab für die Zulassung entsprechend § 3 Abs. 3 der Zulassungs-Richtlinien sowie über die Fristverlängerung bis 30.04.2022 für die aktuellen Mitteilungen der Pflegeeinrichtungen nach § 72 Abs. 3d SGB XI aufgreifen (vgl. nebenstehend verlinkte Artikel und Anlage Schreiben vom 11.03.2022 ).

 

 

Verknüpfte Artikel:

GVWG / Tarif - Veröffentlichung der Richtlinien zur tariflichen Entlohnung in der Pflege (Zulassungs-Richtlinien §72 Absatz 3c SGB XI / Pflegevergütungs-Richtlinien §82c Absatz 4 SGB XI)

 

GVWG Tarif / Pflegebonusgesetz - BMG berät Stellungnahmen zum Pflegebonus und zur Umsetzung der Tarifregelungen in der Pflege

GVWG Tarif - GKV Veröffentlichung eines Fragen-Antworten-Katalogs (FAQ Teil 1 und 2) zur Umsetzung der Tarife-Richtlinien nach § 72 Abs. 3c und § 82c Abs. 4 SGB XI (Stand 15.03.2022)

Downloads für Mitglieder:

22 0328 neu ZU RL 72SGBXI genehmigt AeM

22 0328 neu ZU RL 72SGBXI genehmigt

pdf 22 0311 Sc BMG an GKV Fristverlaengg Aussetzg var Zuschlaege (168 KB)

 

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