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GVWG / Pflegereformgesetz - pflegerelevante Änderungsanträge (GVWG Stand 28./31.05.2021)

Die Regierungskoalition hat sich am Freitag 28.05.21 auf die Änderungsanträge zu Pflegereformthemen im Rahmen des GVWG-Gesetzesvorhaben verständigt (vgl. GVWG / Pflegereformgesetz - pflegerelevanten Änderungsanträgen zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) und Stellungnahme des Paritätischen (Stand 10.05.2021).  Über das Wochenende bis Montag 31.05.21 erfolgte die Resortabstimmung zwischen BMG, BMAS und BMF (Steuerzuschuss). Am 02.06.21 ist eine Beratung des Bundeskabinetts geplant. Die Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages soll voraussichtlich am 07.06.2021 erfolgen. Die 2./3. Lesung im Bundestag könnte am 11.06.2021 stattfinden. Für Mitgliedsorganisationen sind der Stand der Änderungsanträge zum Entwurf einer „Pflegereform“ vom 31.05.21 als Download hinterlegt.

 

 

Paritätische PM vom 01.06.21: Paritätischer kritisiert Pläne der Großen Koalition als “Mogelpackung”

Die Große Koalition hat einen Entwurf für eine Pflegereform vorgelegt. Dieser bleibt weit hinter den Ankündigungen zurück. Der Paritätische kritisiert die Pläne scharf.

Äußerst scharfe Kritik übt der Paritätische Wohlfahrtsverband an dem vorliegenden Gesetzentwurf für eine Pflegereform. Die Vorschläge der Großen Koalition seien ein “fauler Kompromiss” und der Gesetzentwurf eine “Mogelpackung”. Es fehle nach wie vor eine wirksame Regelung zur Deckelung der Eigenanteile bei den Pflegekosten, die alle Betroffenen wirklich entlaste. Auch der Kompromiss zur Entlohnung von Pflegekräften falle weit hinter die Ankündigungen zurück, kritisiert der Verband.

Der aktuelle Gesetzesentwurf sehe weder eine Begrenzung, noch eine Deckelung der Eigenanteile bei den Pflegekosten vor. Stattdessen werde lediglich ein Zuschuss angekündigt, der zudem nur an langjährige Heimbewohner*innen gehen soll. “Dieser Kompromiss ist fachlich, politisch und ethisch unzumutbar”, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. “Es ist für uns nicht tragbar, dass Heimbewohner*innen mit kürzerer Lebenserwartung völlig außen vor bleiben sollen.”

Auch was die tariflichen Regelungen angeht, bewertet der Paritätische den Gesetzentwurf als halbherzig. Im Unterschied zum ursprünglich von Arbeitsminister Hubertus Heil angestrebten Modell eines einheitlichen Mindesttarifs für die Pflege würde mit den aktuellen Vorschlägen ein Flickenteppich im System der Entlohnung entstehen.

“Die Zeit ist überreif: Wir brauchen eine echte Reform und keine halbherzigen Trippelschritte”, so Schneider. Der Paritätische bekräftigt seine Forderung nach einer Vollkaskoversicherung als Bürgerversicherung, die das Risiko der Pflegebedürftigkeit wirksam absichert. Übergangsweise fordert der Verband eine Begrenzung des Eigenanteils in Höhe von 15 Prozent, die Pflegekassen sollen stattdessen stärker in die Pflicht genommen werden.

 

Verknüpfte Artikel:

GVWG / Pflegereformgesetz - pflegerelevanten Änderungsanträgen zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) und Stellungnahme des Paritätischen (Stand 10.05.2021)

Downloads für Mitglieder:

21 0528 A 3a ÄA SGB V GVWG

pdf 21 0528 A 3b ÄA SGB XI GVWG (655 KB)

pdf 21 0528 A 3c ÄA PflegeberufeG GVWG (26 KB)

 

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