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HPG/§132g SGB V - Rundschreiben des GKV Spitzenverbandes zur Berufsgruppe Ergotherapeut*innen vom 11.11.2020

Der GKV-Spitzenverband hat im Rundschreiben vom 11.11.2020  seine Krankenkassen auf Landesebene darüber informiert, dass es sich bei Ergotherapeut*innen um eine grundsätzlich geeignete Berufsgruppe zur Ausübung der Funktion der Beraterin oder des Beraters nach § 132g SGB V handelt.

 

 

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Downloads für Mitglieder:

20 1111 GKV Anerkennung Ergotherapeut als Beratung § 132g SGB VRS 2020 801

 

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