FG stationär
Der Paritätische Gesamtverband teilt mit:
das Bundesverwaltungsgericht hat in zwei Grundsatzurteilen vom 28. April 2010 entschieden, dass für Radios in Fahrzeugen, die ausschließlich dem Transport von Menschen mit Behinderungen dienen, keine Rundfunkgebühren zu entrichten sind. Die Entscheidungen wurden bereits über die Tagespresse bekannt gemacht. Nunmehr liegen auch die Urteilsgründe vor, die wir Ihnen nebenstehend abrufbar als Download zur Verfügung stellen. Die Gebührenbefreiung gilt nur für Fahrzeuge, die ausschließlich zum Transport von Menschen mit Behinderungen eingesetzt werden. Das Bundesverwaltungsgericht sieht derartige Fahrzeuge als "Einrichtungen für behinderte Menschen" im Sinne § 5 Abs. 7 Satz Rundfunkgebührenstaatsvertrag an. Unter Einrichtung seien nicht nur Gebäude zu verstehen, sondern jedwede Zusammenfassung von sächlichen und personellen Mitteln zur Verfolgung eines spezifischen (hier: sozialrechtlichen) Zwecks. In der genannten Befreiungsvorschrift finden sich weitere Einrichtungen: Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, der Jugendhilfe im Sinne des SGB VIII, für Suchtkranke, der Altenhilfe und für Nichtsesshafte. Auch diese Einrichtungsbegriffe sind im Lichte der genannten Urteile weit auszulegen. Entscheidend ist jeweils, dass die Empfangsgeräte jeweils ausschließlich für den betreuten Personenkreis ohne besonderes Entgelt bereitgestellt werden. Sollten in der Vergangenheit dennoch Rundfunkgebühren gezahlt worden sein, so geschah dies rechtsgrundlos im Sinne § 7 Abs. 4 Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Die Gebühren können von der jeweiligen Landesrundfunkanstalt zurück gefordert werden. Der Anspruch auf Rückforderung verjährt gemäß § 195 BGB in drei Jahren. Wegen der Fristbestimmung in § 199 BGB können bis Ende 2010 noch die ab 2007 gezahlten Gebühren zurück gefordert werden.
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Downloads: pdf BVerwG 6 C 6.09, verkündet am 28. 04. 2010 - Radios in Fahrzeugen ... (67.21 kB)
pdf BVerwG 6 C 7.09 verkündet am 28. 04. 2010 - Radios in Fahrzeugen ... (69.27 kB)
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Keine Rundfunkgebühren für Fahrzeuge zum Behindertentransport
- Kategorie: P7a Gesetze / Verordnungen Pflege
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