Änderungsantrag zum MDK Reformgesetz sieht Stärkung von Patientenbeteiligungsrechten vor In dieser Woche findet die 1. Lesung des MDK Reformgesetzes im Bundestag statt. Nun sind Formulierungshilfen für Änderungsanträge bekannt geworden, die bislang noch nicht zwischen den Regierungsparteien abgestimmt sind. Der darin enthaltene Antrag Nummer 10 sieht vor die Rechte von Patientenvertretern, die sich in Zulassungsausschüssen engagieren, zu stärken. Konkret sollen auf Landesebene Patientenbeteiligungsrechte dadurch gestärkt werden, dass diese in Hinblick auf ihre Tätigkeit im Zulassungsausschuss einen Anspruch auf Übernahme von Reisekosten, Aufwandsentschädigung und Verdienstausfall erhalten. Ihnen sind Fortbildungen zur Verfügung zu stellen. Landesausschüssen wird frei gestellt, eine Stabsstelle Patientenbeteiligung einzurichten.Die Formulierungshilfen umfassen darüber hinaus eine Vielfalt an unterschiedlichen Themengebieten, z. B.
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