Der Paritätische Gesamtverband informierte am 14.12.2012 über die Rechtsänderungen, die für die Kalkulation der Investkosten geförderter stationärer Einrichtungen wesentlich sind (siehe DL. S.3). Festzuhalten ist vor allem aber auch, das sich mit der Rechtsänderung eine Verbesserung der Möglichkeiten für z.B. behinderte Pflegebedürftige, die in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen leben, ergibt. …. obgleich zum RehaAssistenzG noch ein Paritätisches Rundschreiben verfasst werden wird, erlauben wir uns hiermit, Sie vorab darüber zu informieren, dass der Bundesrat dem bekannten Gesetzestext heute entgültig zugestimmt hat. Die Regelungen, einschließlich der Änderung des § 82 Abs. 2 und 3 SGB XI, treten damit wie erwartet zum 01.01.2013 in Kraft. |
verknüpfte Artikel: SGB XI: Investkosten und Sachstand Gesetzgebungsverfahren Reha-Assistenzgesetz
Downloads: pdf Gesetzesbeschluss RehaAssistenzGesetzvom 23.11.2012 (150.46 kB)
Downloads für Mitglieder:
|