Die bisherigen Prognosen zur Umsetzung angesichts nahezu „ausverhandelter Rahmenverträge“ haben sich als nicht realistisch erwiesen: Selbst für das Leistungsfeld Tagespflege fehlt es noch an der einvernehmlichen Akzeptanz aller Leistungsträger. Ein Inkrafttreten der Neureglungen zum 01.10.2012 war somit nicht möglich. Für die Leistungserbringer bedeutet das, dass zwar ein Einvernehmen in der Einschätzung vorlag, was ihre höheren Leistungsverpflichtungen anbelangt; den Kompensationsansatz „Richtwertverbesserung“ wird es aber so schnell nicht geben. Das Thema „Arztbegleitung“ ist –erinnert sei an die Formulierungversuche beim Rahmenvertrag Kurzzeitpflege- noch immer Streitobjekt. Der Versuch der Leistungsträgerseite, hier etwas „zusätzlich“ zu formulieren, würde u.U. dazu führen, dass zusätzliche Leistungspflichten erwachsen, wo derzeit keine bestehen, ohne dass der möglicherweise für die Einrichtungen sich neu ergebende Refinanzierungsbedarf "für das Zusätzliche" abgedeckt ist. Wie lange die „Hängepartie“ noch andauern wird, ist nicht zu sagen. Das zum neuen Jahr in Kraft tretende PNG mit einigen relevanten Neuregelungen wird ohnehin dafür sorgen, dass zu den Rahmenverträgen weitere Veränderungen zu verhandeln sind. Insofern bleibt es u.U. vorbehalten, einen „Zwischenschritt“ auszulassen und weitergehende Veränderungen gleich mit in die Verträge einzupassen. |
verknüpfte Artikel: SGB XI stationär: Begleitung zum Arzt ist keine Regelleistung!
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