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... Familienpflegezeitgesetz am 20.10.2011 vom Bundestag beschlossen

FG stationär

Der Paritäitsche Gesamtverband:

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundestag hat am 20.10.2011 gegen das Votum der Opposition den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Familienpflegezeitgesetz- FPfZG - Bundesdrucksache 17/6000) in der vom Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Bundestages am 19.10.2011 vorgeschlagenen geänderten Fassung (Bundestagsdrucksache 17/7387 - siehe Download) beschlossen. Das Gesetz wird zum 01.01.2012 in Kraft treten (Zustimmung des Bundesrates liegt inzwischen vor- November 2011).

Der Paritätische Gesamtverband hatte sich im Vorfeld der 2. und 3. Lesung am 20.10.2011 im Bundestag nochmals für einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit für Arbeitnehmer, ein Familienpflegegeld als Lohnersatzleistung für die Dauer der Familienpflegezeit sowie eine zeitliche Ausweitung der Familienpflegezeit auf drei Jahre eingesetzt. Die weiteren Ausführungen wurden nebenstehend als Download hinterlegt.


verknüpfte Artikel:


 

Downloads:

pdf pdf Entwurf eines Gesetzes zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf - Drs. 17/7387, 19. 10. 11-Vorabdruck (365.24 kB)

  pdf  BRat-Zustimmung 2011.11 (8.84 kB)

pdf PGV - Fam.pflegezeitgesetz, 20. 10. 2011 (30.44 kB)

 

 

 

Downloads für Mitglieder:


pdf


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