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Wann ist eine Alten-WG ein Heim?

FG stationär

Der Paritätische Gesamtverband informiert:

Wann ist eine Alten-WG ein Heim?
VG Kassel, Beschlüsse des aus dem Mai 2011, Az.: 5 L 335/11.KS und 3 L 37211.KS
OVG, Beschluss vom 25.05.2011, Az. 4 LA 306/08


Sehr geehrte Damen und Herren,

in der vorbezeichneten Angelegenheit hat Frau Heidrich netter Weise auf die vorbezeichneten Beschlüsse des VG Kassel aus dem Mai diesen Jahres hingewiesen.

Nach dem VG Kassel hat die Vermietung an mehrere pflegebedürftige ältere Menschen "Heimcharakter" und muss deswegen die Voraussetzungen des HeimG a. F. (bzw. des WBVG) erfüllen, wenn aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse ein objektiver Dritter der Eindruck haben muss, dass der Vermieter für eine Vollversorgung seiner Mieter einsteht. Auf die subjektiven Vorstellungen der Beteiligten kommt es danach ebenso wenig an wie auf eine personelle "Verquickung" zwischen Pflegedienst und Vermieter.

Vorliegend hatte das VG Kassel den "Heimcharakter" bejaht vor allem wegen des Überwiegens der Pflege- und Betreuungsleistungen durch den mit dem Vermieter zusammenwirkenden Pflegedienst entsprechend der Konzeption der Einrichtung. Zudem seien wohngemeinschaftliche Strukturen nicht vorhanden gewesen, weil die Bewohner über die Aufnahme neuer Bewohner, zu denen auch Kurzzeitpflegepatienten gehörten, nicht bestimmen konnten. Eine Selbstversorgung sei nicht möglich gewesen einerseits wegen der erheblichen Pflegebedürftigkeit der Bewohner und andererseits, weil es in der Wohnung weder eine Koch- noch eine Wasc hgelegenheit gab, was letztlich auch die Wahlfreiheit der Bewohner hinsichtlich verschiedener Pflegedienste für eine Einzelbetreuung zu Nichte gemacht habe.

Gegen die Beschlüsse des VG Kassel, deren Zusammenfassung wir in der Anlage beifügen, ist zwar Rechtsmittel eingelegt. Ihre Grundaussage entspricht jedoch dem vorbezeichneten, bereits rechtskräftigen Beschluss des OVG Lüneburg vom 25.05.2011, welches wir ebenfalls als Anlage dieser E-Mail beifügen. Auch das OVG Lüneburg nimmt den Heimcharakter unabhängig von einer (dort allerdings bestehenden) "Verquickung" zwischen Vermieter und Pflegedienst an, wenn die Wahlfreiheit der Bewohner hinsichtlich des betreuenden Pflegedienstes aus tatsächlichen Gründen eingeschränkt ist. In dem dort entschiedenen Fall war es für die Bewohner aus räumlichen Gründen für die erforderliche Rund-um-die-Uhr-Betreuung nur sinnvoll, den im Haus ansässigen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen.

...

Mit freundlichen Grüßen

Anuschka Novakovic
Rechtsanwältin
Referentin Grundlagen der Finanzierung

 

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Downloads:

pdf pdf OVG Lüneburg Beschluss vom 25. 05. 2011, Urteil vom 28. 08. 2008 (29.01 kB)

pdf Verwaltunggericht Kassel Nr. 6/2011, 06. 06. 2011 - Eilanträge ... abgewiesen (15.38 kB)

Downloads für Mitglieder:


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