Die Publikation "Die Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur" des Paritätischen Gesamtverband ist in neuer Auflage erschienen. Sie wurde zusammen mit dem ASB erarbeitet. Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz hat der Gesetzgeber den Grundstein für die Anbindung von Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) gelegt. Innerhalb dieser Struktur sind künftig unterschiedliche Anwendungen denkbar, zum Beispiel das Versenden und Bereitstellen von E-Rezepten, E-Medikationsplänen, E-Überleitungsbögen. Mit der TI soll es Patient*innen ermöglicht werden, digitale Angebote wie die elektronische Patient*innenakte zu nutzen. Für Leistungserbringer birgt sie die Chance einer gemeinsamen Informations- und Kommunikationstechnik mit Schnittstellenreduktion. Profitieren können Pflegeeinrichtungen vor allem durch eine sichere und intersektorale Kommunikation mit anderen Leistungserbringern, durch den Zugriff auf die stets aktuellen Daten der Versicherten, auf Notfalldaten, den Medikationsplan und die elektronische Patient*innenakte sowie perspektivisch auch durch elektronische Verordnungen.
Während die Anbindung an die Telematikinfrastruktur für Apotheken und Krankenhäuser sowie für weitere Akteure gesetzlich verpflichtend ist, besteht für stationäre Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit der (zunächst) freiwilligen Anbindung. Mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) sind in einem ersten Schritt auch ambulante Pflegedienste, die Leistungen nach §§ 37 und 37c SGB V erbringen, ab dem 1. Januar 2024 zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur verpflichtet. Was heißt dies kurz- und langfristig für die Pflegeeinrichtungen? Welche Möglichkeiten bieten sich für Pflegeeinrichtungen und welche technische und finanzielle Ausstattung ist dafür vorgesehen?
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