FG StatPflegVers
Im Rahmen einer Veranstaltung der BKG präsentierte Herr Dr. Neubart (Sana-Kliniken) einen Denkansatz, der die Notwendigkeit der geriatrischen Bezüge bei der ärztlichen Versorgung in Pflegeheimen noch einmal herausstellte. Wesentliche Aussagen der Präsentation sind den paritätischen Trägerorganisationen bereits insofern bekannt, da im Rahmen von Veranstaltungen beim Sozialwerk Berlin im vergangenen Jahr auch das Thema „ärztliche Versorgung“ mit dem Ziel „Institutionalisierung von Heimärzten“ diskutiert wurde. Inwieweit man der These der aktuellen Präsentation folgen mag, im Pflegeheim leben die Kränkesten der Kranken Daraus folgt: Diese Patienten können niemals mit der gleichen Logik medizinisch versorgt werden wie andere ältere Menschen („Rentner“)… hängt wohl eher vom persönlichen Standpunkt ab. Zu bedenken ist eben auch, dass die medizinische Versorgung von ambulant gepflegten Menschen mit höheren Pflegestufen ja grundsätzlich auch nach den „klassischen“ Rahmenbedingungen der hausärztlichen Versorgung zu erfolgen hat. Die vorgetragene Optimierungs - Lösung Aufrüstung des Pflegeheims zur Institution der niedrigschwelligen medizinischen Versorgung u.a. mit dem Erfordernis einer Definition einer apparativen Mindestausstattung für die betroffenen Pflegeheime wie EKG, Sonographie zieht auf jeden Fall die Fragen nach sich, „was kostet das; wer zahlt das“. Vor allem: welcher Leistungsansatz –SGB V oder SGB XI- soll die Grundlage sein?- Pflegekosten zu steigern, wo doch das SGB XI nur eine Teilkaskoleistung umfasst, um dem Ziel weitere Senkung der Klinik-Einweisungen (d.h. Einsparpotentiale für die Leistungsträger nach SGB V zu generieren) zu entsprechen, kann nicht die Lösung sein. Dabei wäre auch schon eine mit den angestrebten Veränderungen einhergehende zusätzliche Belastung der Pflegeeinrichtungen mit Verwaltungsaufgaben als eine Kostensteigerung anzusehen, da die im System vorgehaltenen Verwaltungsressourcen kaum weitere Übernahmen von Aufgaben und Verpflichtungen verkraften können. Für die Paritätischen Mitgliedsorganisationen ist nebenstehend ein Download zur weiteren thematischen Bewertung hinterlegt. |
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