FG stationär Über Problemfälle, wenn nach dem Tod eines Bewohners Rentenzahlungen zurückgefordert werden und damit Einrichtungen mit zu begleichenden Heimkosten um ihren Refinanzierungsanspruch gebracht werden, ist schon häufiger gesprochen worden. Überspitzt formuliert klagt dann der Heimträger über das Verfahren, aber nicht gegen das Verfahren. Im vorliegenden Fall hat eine Paritätische Mitgliedsorganisation einmal gegen einen Bescheid geklagt und konnte zur Kenntnis nehmen, dass der ursprüngliche Bescheid zurückgezogen wurde. Die Information der Organisation an die LGS Parität sowie der Schriftsatz sind nebenstehend für Paritätische Mitgliedsorganisationen abrufbar hinterlegt. Die Fachgruppe "Stationäre pflegerische Versorgung" bedankt sich bei der Albert Schweitzer Stiftung für die interessante Lektüre.
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Bezahlung der Heimkosten bei Rückforderungsanspruch gem. SGB VI
- Kategorie: P6b Arbeitshilfen Alter&Pflege
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