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BMG - Hitzeschutzinitiative: Impulspapier und Schwerpunktseite (ergänzt um Hitzeschutzplan am 02.08.2023)

 

Ergänzung 02.08.2023

Nach dem ersten Impulspapier hat Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach am 28. Juli einen ersten, konkreten Hitzeschutzplan des Bundesgesundheitsministeriums für diesen Sommer vorgelegt (s. Downloadbereich).

Ziel ist es die Zahl der Hitzetoten in Deutschland in diesem Sommer auf unter 4.000 zu halbieren. 2022 habe es 60.000 Hitzetote in Europa gegeben. Allein in Deutschland habe die Hitze wahrscheinlich über 8.000 Menschen das Leben gekostet. Bisher seien in diesem Sommer laut Schätzungen 1.500 Menschen an Hitze gestorben.

Umsetzungsschritte im Rahmen des nationalen Hitzeschutzplans:

  • Zu bereits umgesetzten Maßnahmen gehört ein Plakat der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit konkreten Verhaltenstipps bei Hitze. Es kann kostenfrei über die BzgA bestellt werden.
  • Auf www.hitzeservice.de erhalten Kommunen wertvolle Hinweise für wirksame Maßnahmen zum Hitzeschutz.
  • Medien sollen die Bürger verstärkt vor Hitzewellen warnen, auch über Apps u. ä.
  • Pflegeheime und andere Einrichtungen sollen gezielt über Schutzmaßnahmen aufgeklärt werden.
  • Hausärzte sollen besonders gefährdete Patienten direkt ansprechen. Dazu wurde eine Initiative mit dem Hausärzteverband ins Leben gerufen.

Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/lauterbach-besser-auf-gesundheitliche-auswirkungen-von-hitze-vorbereiten.html

 

 

Der Paritätische Gesamtverband informiert, dass in der 28. KW auf Einladung des Gesundheitsministers Lauterbach eine Gesprächsrunde zum Thema Hitzeschutz stattfand. Das BMG möchte mit der Initiative für einen Hitzeschutzplan dem Bsp. Frankreichs folgen, die nach dem Rekordsommer 2003, welcher viele Hitzetote forderte, unter Beweis gestellt haben, dass mit einem konzertierten Vorgehen hitzebedingte Todesfälle vermieden und zusätzliche Krankheitsbelastungen verhindert werden können. Lauterbach erläuterte die Eckpunkte des vom BMG vorgelegten Impulspapiers.

Das Konzept des BMG besteht aus vier Punkten:  

  • Reduzierung und Vermeidung von Todesfällen sowie Abmilderung von Krankheitsverläufen
  • Sensibilisierung der Bevölkerung insbesondere vulnerabler Gruppen für die Gefährlichkeit von Hitze
  • Auslösen von Interventions- und Kommunikationskaskaden
  • Verbesserung und Verbreitung der wissenschaftlichen Evidenz.

In einem ersten Schritt hat das BMG nun Informationsmaterialien zum Hitzeschutz in der Pflege entwickelt und die Verbände der Pflegeeinrichtungen um Weiterleitung gebeten. Im Download findet sich dazu ein an die Einrichtungen gerichtetes Schreiben des Gesundheitsministers sowie ein pdf-Dokument, das Informationen zum Hitzeschutz zusammenfasst sowie ein von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit entwickeltes Poster.

Ferner wurde eine Schwerpunktseite auf der Website des Pflegenetzwerk Deutschland eingerichtet: https://pflegenetzwerk-deutschland.de/thema-hitzeschutz. Hier finden sich insbesondere Informationen für Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste.

 
Im Rahmen des Gesprächs formulierte der Paritätische u.a. bereits folgende Forderungen:
· Vielfalt der betroffenen Einrichtungen sollte bei Unterstützungsmaßnahmen berücksichtigt werden (u.a. Einrichtungen der Teilhabe, Pflege, Rehabilitation, Kinderbetreuung, Wohnungslosenhilfe, Selbst- und Suchthilfe, Krankenhäuser, Rettungswesen, Beratung, Jugendhilfe).

· Soziale gemeinnützige Einrichtungen müssen stets mitbedacht werden (nicht nur kommunale)

· Um soziale Einrichtungen bei zukünftigen Hitzewellen zu unterstützen, bedarf es der Bereitstellung von festen Ansprechpersonen/Verantwortlichkeiten auf kommunaler Ebene bei Notfallsituationen

· Nachhaltige und unbürokratische Finanzierungsgrundlage für zusätzliche personelle und finanzielle Aufwände (insbesondere für Sanierungsmaßnahmen am Gebäude) sollten etabliert werden (Die Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ bietet keine Fördergarantien und umfasst ein geringes Fördervolumen. Ferner werden kleine Einrichtungen benachteiligt, da beim Auswahlverfahren Einrichtungen mit größeren Netzwerken und Strahlkraft bevorzugt werden)

· Hitzebedingte Investitionskosten sollten von den Ländern getragen werden/Verantwortlichkeiten bei der Finanzierung müssen geklärt werden (Regelfinanzierung) Kostenverlagerung auf Pflegebedürftige sollte verhindert werden (Pflegevollversicherung!)

· Hitzeschutz als verordnungsfähige Leistung

· Ferner sollten Einrichtungen/Vertreter*innen der Einrichtungen bei der Entwicklung von (wie im Impulspapier benannten) verpflichtenden Maßnahmen einbezogen und Maßnahmen nicht „diktiert“ werden sowie die bereits seit Jahren durch die Einrichtungen erfolgten Tätigkeiten im Bereich des Hitzeschutzes berücksichtigt und wertgeschätzt werden. Darüber hinaus sollte darauf geachtet werden, dass bei „verpflichtenden“ Maßnahmen ausreichend Mittel zur Finanzierung zur Verfügung stehen. 

 

Verknüpfte Artikel:

Aktionsbündnis Hitzeschutz Berlin - Musterhitzeschutzpläne für Pflegeeinrichtungen

ZQP / BZgA - Materialien zu Sommerhitze bei pflegebedürftigen Menschen 


Downloads für Mitglieder:

  pdf 230727 BMG Hitzeschutzplan (331 KB)

pdf Hitzeschutzposter nicht barrierefrei fuer Druck (104 KB)

 

pdf 230716 Hitzeschutz in der Pflege Ministerbrief (137 KB)

pdf 230712 BMG PND FlyerHitzeschutz fin (2.73 MB)

pdf Final pdf Hitzeschutzposter BMG BZgA (103 KB)

 

 

 

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