Ergänzt wurde am 17.07.2023 das Antwortschreiben des BMG.
Demnach wird es weiterhin in naher Zukunft keine Stapelverarbeitung geben. Als Begründung wird aufgeführt, dass die Stapelverarbeitung kein Bestandteil der Leistungsbeschreibung war und zusätzliche Personalkapazitäten und finanzielle Ressourcen bindet, die nicht eingeplant waren. Des Weiteren sei der bisherige Verlauf der Registrierung sehr positiv - es seien bereits etwa 90% aller Pflegepersonen registriert.
Hinterlegt wurde ein BAGFW-Schreiben an Herrn Dr. Schölkopf (BMG), indem die Problematik der fehlenden Stapelverarbeitung im BeVaP thematisiert wird. Das Schreiben ist auf Initiative des Paritätischen hin erarbeitet worden. |
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