Die Handlungsempfehlungen „Telematikinfrastruktur für die Pflegepraxis“ der Berliner TI-Arbeitsgruppe ist veröffentlicht worden. Der Paritätische hat diese im Rahmen einer Arbeitsgruppe miterarbeitet und die Handlungsempfehlung gezeichnet.
Im Kern geht es darum, auf die Schwachpunkte der TI in der Nutzbarkeit für die Pflegepraxis hinzuweisen und gleichzeitig Vorschläge zur Verbesserung an die relevanten Akteure zu vermitteln. Dies ist umso wichtiger vor dem Hintergrund der beschlossenen Anbindungspflicht für alle Pflegeeinrichtungen nach SGB XI zum 1. Juli 2025 im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG).
Für die Digitalisierung des Gesundheitswesens und der Pflege ist eine verpflichtende, sektorübergreifende Nutzung der TI die wichtigste Voraussetzung. Nur wenn alle Akteure Zugang zur TI haben und die Anwendungen nutzen, entfaltet sich ihr Mehrwert auch für die Pflege. Neben einer Verbesserung des Zugangs und der technischen Schnittstellen muss beispielsweise auch bei der Refinanzierung der anfallenden Kosten nachgebessert werden.
Alle Empfehlungen finden sich auch auf der Website des Berliner Kompetenzzentrums .
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Verknüpfte Artikel:
Infoveranstaltung zur Anbindung der Pflege an die Telematikinfrastruktur am 22.06.2023
gematik GmbH – Checkliste für Pflegeeinrichtungen zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) und Veranstaltungshinweis
Parität GV – Handreichung: Die Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur, Aktualisierte Auflage 2022
Downloads für Mitglieder:
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2023 06 20 Pressemitteilung TI für die Pflegepraxis
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2023 Handlungsempfehlungen TI für die Pflegepraxis
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