01.12.2016: Der Artikel wurde mit der Stellungnahme der BAGFW zum „Entwurf der Richtlinie zur Anpassung der Betreuungskräfte - Richtlinien nach dem bisherigen § 87b Abs.3 (ab 01.01.2017 in § 53c) SGB XI an die Änderungen durch das PSG II“ ergänzt. Darin wird u.a. gefordert:
Im Rahmen der Umsetzung des PSG II muss eine Anpassung der Richtlinien nach § 87b Abs. 3 SGB XI (neu: § 53c SGB XI) erfolgen. Der GKV hat das Stellungnahmeverfahren zur Anpassung der Betreuungskräfte-Richtlinie eingeleitet. Für Mitgliedsorganisationen sind der Entwurf und die Darstellung im Änderungsmodus als Download hinterlegt. Die wesentlichen Änderungen betreffen u.a., dass aus „Anspruchsberechtigte“ als „Pflegebedürftige“ bezeichnet werden.
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Verknüpfte Artikel: SGB XI - Neufassung der Betreuungskräfte-Richtlinien nach § 87b Abs. 3 SGB XI vom 29.12.2014 Anpassung der Betreuungskräfte-Richtlinie nach § 87 Abs. 3 SGB XI (04.12.2014) Downloads:
Downloads für Mitglieder: pdf 2016 11 07 Stellungnahme BetreuungskräfteRL Entwurf (78 KB) pdf 2016 10 17 Anpassung Betreuungskräfte RL PDF (305 KB) pdf 2016 10 17 Anpassung ÄM Betreuungskräfte RL PDF (315 KB) |