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AG §75 SGB XI - Information der Kostenträger zum veränderten Bearbeitungsverfahren im Land Berlin ab 29.06.2022 (Aktualisierte Zuständigkeitsübersicht)

Die bisherige Information (s. nebenstehend verlinkten Artikel und Fachgruppe) wurde mit Stand 28.06.2022 aktualisiert. Hintergrund: „Die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen und Krankenkassenverbände in Berlin, handelnd auch für die Pflegekassen und Pflegekassenverbände, hat eine Aufgabenteilung in der Pflege beschlossen. Die Aufgabenteilung wurde mit Wirkung zum 01.10.2021 umgesetzt.“

Die verantwortliche Bearbeitung von Anträgen gem. §§85, 82a, § 43b sowie § 84 Abs. 9 i.V.m. § 85 Abs. 9-11 SGB XI“ ist der aktualisierten Zuständigkeitsübersicht (s. Download) zu entnehmen.

 

Verknüpfte Artikel:

AG §75 SGB XI - Information der Kostenträger zum veränderten Bearbeitungsverfahren im Land Berlin ab 01.10.21

Downloads für Mitglieder:

22 0628 Liste Zuständigkeiten Berlin

 

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