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Kartellrecht in der Pflege - Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der BT-Fraktion DIE LINKE
Der Paritätische Gesamtverband:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bereits in vergangenen E-Mails hatten wir darüber informiert, dass die Bundesregierung eine Ausweitung des Kartellrechts auf die Krankenkassen plant, allerdings nur bezogen auf die Beziehungen der Krankenkassen untereinander (Fusionen, Preisabsprachen etc.) sowie die Beziehungen der Kassen zu den Versicherten, nicht aber gegenüber den Leistungserbringern. Der insofern vorliegende Kabinettsentwurf für eine 8. GWB-Novelle (siehe Download), der in seinen wesentlichen Teilen nicht zustimmungspflichtig ist, wird morgen im Bundestag beraten.
In der Anlage überreichen wir Ihnen nunmehr die Antwort der Bundesregierung vom 08.05.2012 auf die Kleine Anfrage der BT-Fraktion DIE LINKE. Hierin stellt die Bundesregierung klar, dass sie kein Konfliktpotential sieht zwischen der Beaufsichtigung der Kassen durch das Bundeskartellamt auf Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften einerseits und dem Kooperationsgebot der Krankenkassen andererseits. Fusionen kleinerer Kassen und Kooperationen sollen weiterhin möglich sein, solange sie nicht zu einer marktbeherrschenden Stellung einer Kasse führen bzw. mit einem Missbrauch der Marktmacht verbunden sind. Überdies gilt nach der Bundesregierung (vgl. Anlage, Pkt. 17): „Verträge und sonstige Verhaltensweisen, zu den die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet sind, fallen nicht unter den Anwendungsbereich des Kartellrechts.“
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Mit freundlichen Grüßen
Anuschka Novakovic
Rechtsanwältin
Referentin Grundlagen der Finanzierung
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
- Gesamtverband
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Kartellrecht in der Pflege DT Bundestag 17/9538 (81.78 kB)
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BR DRS 179852 8.Änderung GWB (574.98 kB)
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