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BRi – Entwurf Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach SGB XI und Stellungnahme der BAGFW (Stand 22.08.2023)

Erneut wurde das Stellungnahmeverfahren zu den Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach § 17 SGB XI eingeleitet.

Die angestrebten Änderungen beziehen sich u.a. auf die neue Möglichkeit von strukturierten  telefonischen Begutachtungen.  Der Entwurf der Richtlinien (zur besseren Übersicht auch im Änderungsmodus) sowie die Stellungnahme der BAGFW finden sich im Downloadbereich hinterlegt.

Im Anschreiben der Stellungnahme der BAGFW heißt es:

"Grundsätzlich begrüßen wir die Überarbeitung der Begutachtungsrichtlinien. Unsere Anmerkungen und Hinweise zu einzelnen Punkten der Richtlinien finden Sie in der Auswertungstabelle im Anhang.

Darüber hinaus möchten wir einige allgemeine Hinweise zum Begutachtungsverfahren und -richtlinien geben:

  • Unsere stationären Pflegeeinrichtungen beklagen zunehmend die langen Zeiträume der Bearbeitung von Höherstufungsanträgen bei Pflegeheimbewohner:innen von einem halben bis zu einem dreiviertel Jahr. Nicht nur, dass die antragstellenden Bewohner:innen dann häufig schon verstorben sind, auch das Personal der Einrichtungen leidet unter dem erhöhten Pflege- und Betreuungsaufwand der entsprechenden Bewohner:innen, der sich durch die nachrangige Bearbeitung der Höherstufungsanträge dann nicht in der angemessenen Personalausstattung widerspiegelt und darüber hinaus zu erhöhtem, administrativem Aufwand führt. Wir bitten in diesen Fällen um eine zeitnähere Bearbeitung.
  • Im Anschluss an die Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes und den nachfolgenden Landesgesetzen sind öffentliche Stellen, zu denen u. E. auch Pflegekassen und Medizinische Dienste gehören, dazu verpflichtet mit den Leistungsberechtigten und Antragsteller:innen barrierefrei zu kommunizieren und Informationsmaterialien in Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen. Hier sehen wir hinsichtlich der Begutachtung von Pflegebedürftigkeit noch Verbesserungspotential.
  • Zukünftig könnte für die strukturierten Telefoninterviews auch die Telematik-Infrastruktur genutzt werden, um auch hier das Datenmanagement und die Kommunikation für alle beteiligten Akteure zu vernetzen und die datenschutzkonforme Plattform entsprechend im gesamten Versorgungsprozess nutzen zu können.
  • In dem Entwurf der Begutachtungs-RL SPV erscheint uns die Zuordnung der Fußnoten nicht in allen Fällen passend. Wir empfehlen diese in der redaktionellen End-Bearbeitung nochmals zu überprüfen."

 

 

 

Verknüpfte Artikel:

BRi - Überarbeitete Richtlinien zum Verfahren der Feststellung der Pflegebedürftigkeit sowie zur pflegefachlichen Konkretisierung der Inhalte des Begutachtungsinstruments nach SGB XI (Begutachtungs-Richtlinien) ...


Downloads für Mitglieder:

  pdf 23 08 03 Entwurf BegutachtungsRL SPV (2.19 MB)

pdf 23 08 03 Entwurf BegutachtungsRL SPV ÄM (2.42 MB)

 

pdf 23 08 09 Auswertungstabelle Beteiligungsverfahren BAGFW (219 KB)

 

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