Am 30.05.2023 wurden im Bundesanzeiger Änderungen in den Maßstäben und Grundsätzen (MuGs) für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der vollstationären Pflege sowie für die Kurzzeitpflege veröffentlicht.
Neu sind vor allem Ergänzungen im Passus zur digitalen Weiterbildung zur verantwortlichen Pflegefachkraft (Kap. 2.3.2.3).
Demnach können ab sofort „die Präsenzphasen gemeinsam vor Ort oder in Form von präsenzäquivalenten Online-Veranstaltungen mit entsprechendem Medieneinsatz, der eine direkte Kommunikation zwischen Dozierenden und Teilnehmenden sicherstellt (synchrones Lernen), stattfinden.“ Dies ermöglicht eine flexiblere Gestaltung der Weiterbildung, welche sich an den Bedürfnissen der Pflegefachkräfte orientieren kann. Die Vertragspartner in den Ländern sind jetzt angehalten, die neuen Möglichkeiten in die vertraglichen Grundlagen zu übernehmen.
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§ 113 SGB XI - Aktualisierung Anlage 4 der MuG für die Qualität, die Qualitätssicherung und –darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements vollstat. in BAnz veröffentlicht
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MuG nach § 113 SGB XI vollstat B
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Anz AT 30 05 2023 B1
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23 0530 MuG nach § 113 SGB XI Kurzzeitpflege BAnz 30 05 2023 B2
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