logo

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

100JahreParitatischer.jpg

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

§ 150c SGB XI - Informationen und Formulare zur Umsetzung der Sonderleistungen Koordinierungsaufgaben (Stand 13.10.22, Aktualisierung FAQs 25.10.22 und 02.11.22, Aktualisierung Meldeformular 13.12.22, FAQs 21.12.22)

Aktualisierung 21.12.22:

Am 21.12.22 sind die aktualisierten FAQs zu den Sonderleistungen und Förderbeträgen nach § 150c SGB XI des GKV veröffentlich worden. . Geändert wurden FAQ Nr. 9 und Nr. 10, diese beziehen sich auf die Steuerfreiheit, welche durch das Jahressteuergesetz 2022 bis zum 31.05. 2023 bestehen bleibt. Zu beachten sind insbesondere auch die Nr. 10 der FAQ nach der auf Sonderleistungen keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen.

 

 

Ergänzung 13.12.2022:

Das Formular zur Meldung der Koordinierungsperson bei der Pflegekasse wurde angepasst.

In der ursprünglichen Version des Meldeformulars war bei einer Abmeldung für die bearbeitende Pflegekasse nicht ersichtlich, ab welchem Monat in der Einrichtung keine Koordinierungsperson mehr beschäftigt ist und somit die Zahlung an die Einrichtung eingestellt wird.
In dem Formular wurde nun das Feld „Abmeldung zu Monat“ hinzugefügt.
Das überarbeitete Formular ist auf der Website des vdek (https://www.vdek.com/vertragspartner/Pflegeversicherung/sonderleistungen-foerderbetraege-infektionsschutz.html)  des AOK-BV und des GKV-SV entsprechend veröffentlicht sowie im Downloadbereich hinterlegt.

 

Ergänzung 07.11.2022:

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat den "Fragen und Antworten Katalog" zur Umsetzung des Meldeverfahrens von Beschäftigten mit Koordinierungsaufgaben in stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen nach § 35 IfSG i.V.m. § 150c SGB XI aktualisiert mit Stand 02.11.2022.

"Im Laufe des Meldeverfahrens und der Bearbeitung der Meldungen durch die Pflegekassen hat sich herausgestellt, dass bei der letzten Änderung aufgenommene Frage/Antwort Nr. 35 in Verbindung mit Frage/Antwort Nr. 32 eher zur Verwirrung geführt als genutzt hat. Die Verbände der Pflegekassen auf der Bundesebene habe sich daher entschieden die Frage 35 zu löschen. Die Grundlage für die Auszahlung ist weiterhin die Frage/Antwort Nr. 32.

Aktuell sind weitere Fragestellungen von den Verbänden der Leistungserbringern und auch den Pflegekassen gemeldet worden, die das BMG aktuell klärt. Einige der Fragestellungen zeigen auch auf wie komplex der Personaleinsatz in Pflegeeinrichtungen erfolgt. Sobald eine Abstimmung erfolgt ist, werden wir informieren."


 

 

 

26.10.2022:

Ergänzt wurden die aktualisierten FAQs mit Stand 25.10.2022. Zur besserenübersicht ebenfalls hinterlegt, eine version im Änderungsmodus zum einfacheren Vergleich.

 

 

Aufgrund von § 35 IfSG sind alle teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen (Langzeitpflege) sowie stationäre Hospize verpflichtet, vom 1. Oktober 2022 bis einschließlich 7. April 2023 eine oder mehrere Koordinierungspersonen zu benennen.
Nach § 150c SGB XI erhalten die benannte(n) verantwortliche(n) Personen in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und in stationären Hospizen für ihre Aufgaben eine monatliche Sonderzulage/Sonderleistung von bis zu 1.000 Euro, gestaffelt nach der Einrichtungsgröße. Der Betrag von 1.000 Euro stellt dabei die Höchstgrenze je Einrichtung dar und muss bei mehreren benannten Personen entsprechend aufgeteilt werden. Die zugelassenen voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen haben im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. April 2022 monatliche Sonderleistungen an die beauftragten Beschäftigten zu zahlen. Zusätzlich erhält jede voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtung sowie das stationäre Hospiz einen monatlichen Förderbetrag von 250 Euro für mit den Aufgaben verbundenen Overheadkosten. Die Sonderleistung und der monatliche Förderbetrag sind von der zuständigen Pflegekasse monatlich an die Pflegeeinrichtung zu zahlen.

 

Zur Umsetzung von § 150c SGB XI haben die Verbände der Pflegekassen auf der Bundesebene nun ein bundeseinheitliches Verfahren entwickelt und veröffentlicht.

AOK-Bundesverband
https://www.aok.de/gp/sonderleistungen-fuer-beschaeftigte-mit-koordinierungsaufgaben

vdek
https://www.vdek.com/vertragspartner/Pflegeversicherung/sonderleistungen-foerderbetraege-infektionsschutz.html

(weitere Links von den anderen Pflegekassen folgen) 

Die Verbände der Pflegekassen auf der Bundesebene haben zur Umsetzung von § 150c SGB XI die folgenden Dokumente erarbeitet (in Abstimmung mit dem BMG und mit einer Rückkopplung mit den Leistungserbringerverbänden) und zur Verfügung gestellt.

Verfahrensbeschreibung (Diese ersetzt die sonst üblichen Festlegungen) 2022_10_11_Verfahrensbeschreibung_Sonderleistung_final.pdf (vdek.com)

Die Verbände der Pflegekassen haben zur Umsetzung von § 150c SGB XI Verfahrensregelungen abgestimmt. Die Verfahrensregelungen gelten für die Pflegekassen und die nach § 72 SGB XI zugelassenen voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, Kurzzeitpflegeeinrichtungen und Hospize, sofern diese über eine Zulassung nach § 72 SGB XI verfügen. In den Verfahrensregelungen werden die Anspruchsberechtigung, das Melde-, Auszahlungs- und Nachweisverfahren sowie das Verfahren möglicher Rückerstattungen beschrieben. 

Formular zur Meldung der Beschäftigten

(2022_10_10_Musterformular_§_150c_SGB XI_Meldung_final.xlsx (live.com))

Dieses Formular ist für die Meldungen der Koordinierungspersonen bis zum 31.10.2022 an die zuständigenPflegekassen von den voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen bzw. Hospizen, die eine Zulassung nach § 72 SGB XI haben, zu verwenden.

 

Liste über die Zuständigkeit der Pflegekassen

https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/richtlinien_vereinbarungen_formulare/richtlinien_vereinbarungen_formulare.jsp

Die Zuständigkeit der Pflegekassen gegenüber den Pflegeeinrichtungen entspricht den Zuständigkeiten für die Pflegebonuszahlungen. Zu beachten ist, dass sich bei einigen Pflegekassen die Kontaktdaten (E-Mail) für die Meldungen der Beschäftigten geändert haben.

 

Zuständigkeiten für Berlin:

für den vollstationären Bereich inklusive Kurzzeitpflege:

BKK VBU   Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

teilstationärer Bereich:

BIG    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Fragen-Antwort-Katalog

2022_10_11_FAQ_Sonderleistung_nach_§_150c_SGB_XI_final_FAQ.pdf (vdek.com)

Der Fragen-Antwort-Katalog der Pflegekassen vom 04.10.2022 beantwortet einen Teil der offenen Fragen aus dem FAQ Katalog der BAGFW.

So haben die Pflegekassen klargestellt, dass die PDL nicht zur Leitung der Einrichtung im Sinne von § 150c SGB XI zählt. Sie kann als Koordinationsperson benannt werden und hat auch Anspruch auf die Sonderleistung.


Geplant ist noch ein Formular zur Mitteilung der Auszahlung der Sonderleistungen an die Koordinierungspersonen /Nachweisverfahren.

Dieses wird im ersten Quartal 2023 veröffentlicht.

 

Der Fragen-Antwort-Katalog der Pflegekassen vom 04.10.2022 beantwortet einen Teil der offenen Fragen aus dem FAQ Katalog der BAGFW.

So haben die Pflegekassen klargestellt, dass die PDL nicht zur Leitung der Einrichtung im Sinne von § 150c SGB XI zählt. Sie kann als Koordinationsperson benannt werden und hat auch Anspruch auf die Sonderleistung.

 

Die von der der BAGFW erarbeiteten FAQ´s wurden entsprechend aktualisiert und findet sich ebenfalls im Downloadbereich hinterlegt.


 

 

 

Verknüpfte Artikel:

COVID-19-Schutzgesetz - FAQ der BAGFW zur Umsetzung §§ 28b + 35 IfSG, § 150c SGB XI (Stand 30.09.2022)

COVID-19-Schutzgesetz - Bundestag beschließt COVID-19-Schutzgesetz & Handreichung des Paritätischen Gesamtverbandes zum COVID-19-Schutzgesetz (Stand 9.9.2022)

 


Downloads für Mitglieder:

pdf 2022 12 19 FAQ Sonderleistung nach § 150c SGB XI (288 KB)

 

spreadsheet 22 1206 Musterformular § 150c SGB XI Meldung (28 KB)

 

pdf 22 1011 §150x SGB XI Verfahrensbeschreibung Sonderleistung final (241 KB)

spreadsheet 22 1011 Musterformular 150c SGB XI Meldung (30 KB)

spreadsheet Zustaendige Pflegekassen Pflegeeinrichtungen Sonderleistung 150c (516 KB)

pdf 22 1013 §150x SGB XI FAQ Pflegekassen Sonderleistung (265 KB)

 

pdf 22 1102 (278 KB) pdf §150x SGB XI FAQ Pflegekassen Sonderleistung (265 KB)

 

pdf 22 1025 FAQ Sonderleistung nach § 150c SGB XI final (289 KB)

pdf 22 1025 FAQ Sonderleistung nach § 150c SGB XI ÄM (292 KB)

 

pdf 22 1013 FAQ aktualisiert BAGFW §§ 28b 35 IfSG § 150c SGB XI (583 KB)

 

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2023

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Sitemap

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.