Der Deutsche Ethikrat bearbeitet gemäß seinem gesetzlichen Auftrag ethische, gesellschaftliche, naturwissenschaftliche, medizinische und rechtliche Fragen sowie die voraussichtlichen Folgen für Individuum und Gesellschaft, die sich im Zusammenhang mit der Forschung und den Entwicklungen insbesondere auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften und ihrer Anwendung auf den Menschen ergeben. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Information der Öffentlichkeit und die Förderung der Diskussion in der Gesellschaft, die Erarbeitung von Stellungnahmen sowie von Empfehlungen für politisches und gesetzgeberisches Handeln für die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag sowie die Zusammenarbeit mit nationalen Ethikräten und vergleichbaren Einrichtungen anderer Staaten und internationaler Organisationen.
Der Deutsche Ethikrat hat am 04.02.2021 eine Empfehlung zu Regelungen mit Geimpfeten veröffentlicht. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sollte nach Empfehlung der Ethikrats aufgrund der noch nicht verlässlich abschätzbaren Infektiosität der Geimpften eine individuelle Rücknahme staatlicher Freiheitsbeschränkungen für geimpfte Personen nicht erfolgen. Mit dem Fortschreiten der Impfungen sollen diese jedoch schrittweise zurückgenommen werden. In Punkt 4 geht der Ethikrat auf die Situation in Pflege-, Senioren-, Behinderten- und Hospizeinrichtungen ein. Eine pauschale Aufrechterhaltung der besonders belastenden und umfänglichen Kontaktrestriktionen hält der Ethikrat in Abwägung mit den Konsequenzen (Depressionen, Verstärkung demenzieller Veränderungen, Verlust von Lebenswillen etc.) für nicht angemessen. Stattdessen müssen die nicht geimpften Bewohnerinnen und Bewohner über die weiter geltenden allgemeinen Infektionsschutzmaßnahmen hinaus mithilfe anderer Maßnahmen (FFP2-Masken, Schutzkleidung für Pflegekräfte, Schnelltests etc.) besonders geschützt werden. Die Isolationsmaßnahmen in den genannten Einrichtungen seien laut Ethikrat für Geimpfte mit dem Fortschreiten des Impfprogramms schnellstmöglich aufzuheben.
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