Die 2. Förderrichtlinie „Ausbildungsplätze sichern“ wurde am 30.10.2020 veröffentlicht. Ab Anfang November 2020 können bei der beauftragten Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) Anträge gestellt werden, um mit dem KMU-Betrieb vereinbarte Interimsausbildungen durch Verbund- oder Auftragsausbildungsverhältnisse finanziell zu unterstützen. Mit 4.000,-€ für mindestens 6 Monate Ausbildungszeit im Ersatzbetrieb oder einer ÜBS oder bei einem Ausbildungsdienstleister ohne Regelung, wer die Ausbildungsvergütung übernimmt, handelt es sich hier voraussichtlich nicht um ein nachhaltig wirkendes Ausbildungsprogramm. Geregelt wird hier die Förderung von Interimsausbildungen im Ausbildungsjahr 2020/2021, wenn KMU-Betriebe Corona bedingt die Ausbildung nicht fortsetzen oder noch nicht aufnehmen können. Gefördert werden vorrangig Ersatz-Betriebe, die die betriebliche Ausbildung anstelle des eigentlichen Ausbildungsbetriebes im Rahmen einer Verbund- oder Auftragsausbildung fortsetzen oder aufnehmen. Alternativ können auch überbetriebliche Bildungsstätten (ÜBS) und andere Träger Berufsbildungsstätten (Ausbildungsdienstleister) gefördert werden. Die Förderung beträgt – unabhängig von der Förderdauer – einmalig pro Auszubildenden 4.000,-€. Die Mindestförderdauer beträgt mindestens 6 Monate. Anträge zu Vereinbarungen zur Auftrags- und Verbundausbildung, die zwischen dem 24.06.2020 und dem 30.06.2021 geschlossen wurden, können bis zum 30.09.2021 gestellt werden. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) setzt die Förderung für das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) um. Weitere Informationen: www.kbs.de/bpa |
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Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" - Erste Förderrichtlinie am 31.07.2020 veröffentlicht ... Downloads für Mitglieder: |