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InfSchMV Berlin - Neunte Änderungsverordnung der 3. SARS-CoV-2 Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab 30.10.2021

Der Senat von Berlin hat am 26.10.2021 auf Vorlage von Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci die Neunte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese wird voraussichtlich am 30. Oktober 2021 in Kraft treten.

Folgende wesentliche Änderungen sieht die Neunte Änderungsverordnung vor:

  • Auf Weihnachtsmärkten besteht eine Maskenpflicht. Weihnachtsmärkte können unter 2G-Bedingungen geöffnet werden, dann gilt keine Maskenpflicht.
  • Die absolute Personenhöchstgrenze von 25.000 wird gestrichen, die relative Grenze von 50 Prozent der Kapazität des Veranstaltungsortes bleibt bestehen.
  • Die Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation kann, anders als durch Datenerhebung vor Ort, auch dadurch erfüllt werden, dass die Daten anderweitig bekannt und dadurch zurückzuverfolgen sind. Dies ist etwa beim Vorverkauf personalisierter Tickets der Fall.

Die Regelungen der EU-Verordnung 2021/953 zur Erteilung von EU-Impfzertifikaten für Nicht-EU-Ausländer*innen, die mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff geimpft sind, werden umgesetzt. Diese können bei Vorlage der nötigen Unterlagen ein EU-Impfzertifikat erhalten.

 

Verknüpfte Artikel:

InfSchMV Berlin - Achte Änderungsverordnung der 3. SARS-CoV-2 Infektionsschutz
maßnahmenverordnung ab 10.10.2021

Downloads für Mitglieder:

  pdf 21 1026 Neunte VO zur Änderung Dritte SARS CoV 2 InfektionsschutzmaßnahmenVO BVBI (157 KB) (175 KB)

 

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