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InfSchMV Berlin - Achte Änderungsverordnung der 3. SARS-CoV-2 Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab 10.10.2021

Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 05.10.2021 auf Vorlage von Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci die Achte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen.

Diese wird voraussichtlich am 10. Oktober 2021 in Kraft treten. Mit Inkrafttreten der Achten Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird die Geltungsdauer der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis zum 06. November 2021 verlängert.

Folgende wesentliche Änderungen sieht die Achte Änderungsverordnung vor:

  • Anpassung des mit der Sechsten Änderungsverordnung eingeführten 2G-Optionsmodells:

- Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, können künftig unter 2G-Bedingungen teilhaben, wenn sie über einen ärztlichen Nachweis ihrer Impfunfähigkeit und einen negativen PCR-Test verfügen.

- Gelten 2G-Bedingungen, muss das Personal künftig nur geimpft oder genesen sein, wenn es mit Kundinnen und Kunden in unmittelbaren Kontakt kommt.

- Die 2G-Option wird für Hotels, Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnungen und ähnliche Einrichtungen und ferner für Museen, Galerien und Gedenkstätten sowie Bibliotheken und Archive eröffnet.

  • Bei Veranstaltungen mit mehr als 2000 zeitgleich anwesenden Personen gilt unter 2G-Bedingungen keine Personenobergrenze.
  • Tanzlustbarkeiten und ähnliche Unternehmen, die in geschlossenen Räumen stattfinden, dürfen nur noch unter 2G-Bedingungen für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Gleiches gilt für Aufgüsse in Saunen, Thermen und ähnlichen Einrichtungen sowie für die Öffnung von Dampfbädern.
  • Die Maskenpflicht an Hochschulen wird an die aktuellen Vorgaben für Veranstaltungen angepasst.

 

Die aktuell gültige Verordnung findet sich hier:

https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/

 

 

 

Verknüpfte Artikel:

InfSchMV Berlin - Siebte Änderungsverordnung der 3. SARS-CoV-2 Infektionsschutzmaß-nahmenverordnung ab 26.09.2021


Downloads für Mitglieder:

pdf 21 1009 Achte VO zur Änderung Dritte SARS CoV 2 InfektionsschutzmaßnahmenVO BVBI (157 KB)

pdf 21 1005 8 aendvo 3 infschmv leseversion (713 KB)

 

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