Am 06.08.2021 hatten die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege im Rahmen der Verbändebeteiligung die Möglichkeit, Stellung zum Referentenentwurf einer Fünften Neufassung der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaImpfV) zu nehmen. Am 31.08.2021 ist die CoronaImpfV BAnz erschienen (s. Download) und am 01.09.2021 in Kraft getreten.
Die Hinweise der BAGFW zum Referentenentwurf hinsichtlich der - Klarstellung des umfassenden Impfanspruchs von Personen in aufenthaltsrechtlicher Illegalität im Verordnungstext sowie der hierfür notwendigen Aussetzung des § 87 AufenthG; - Klarstellung der Entscheidungsbefugnis über Folge- und Auffrischimpfungen von behandelnden ärztlichen Personen der Leistungserbringer sowie die Erweiterung der Leistungserbringer zur Durchführung von Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 um die Reha- und Vorsorgekliniken und möglicherweise die Apotheken finden sich leider nicht in der beschlossenen CoronaImpfV wieder.
Folge- und Auffrischungsimpfungen wurden allerdings dahingehend erweitert, dass jetzt nicht nur vulnerable Personengruppen bei Feststellung der medizinischen Notwendigkeit einen Anspruch haben, sondern dieser Anspruch generell besteht.
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Verknüpfte Artikel: Downloads für Mitglieder: pdf 21 0830 CoronaImpfVO BAnz AT 31 08 2021 V1 NeuFsg ImpfV (608 KB) |