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BGW - Gemeinsamer Arbeitsschutzstandard für ambulante, stationäre Pflege und Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen (Stand: 28.07.2021)

Der Arbeitsschutzstandard der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bietet eine branchenspezifische Hilfestellung für Unternehmerinnen und Unternehmer zur Erfüllung von Arbeitsschutzpflichten in Hinblick auf das Coronavirus.

Der Standard ist am 28.07.2021 an die Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) angepasst worden und gilt nun für den ambulanten und stationären Bereich gemeinsam.

Hervorzuheben sind folgende Punkte:

  • Verpflichtung zur Überprüfung und bei Bedarf Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung sowie des betrieblichen Hygienekonzepts besteht weiter fort.
  • Maßnahmen wie die Kontaktreduzierung, die Testangebotspflicht, AHA-L-Regel sowie sonstige Arbeitsschutzmaßnahmen sind weiterhin umzusetzen.
  • Eine strikte Vorgabe zur Mindestfläche von 10 m² pro Person ist nicht mehr enthalten. Betriebsbedingte Kontakte und die gleichzeitige Nutzung von Räumen (auch in Pausenzeiten) durch mehrere Personen müssen aber auf das notwendige Minimum reduziert bleiben.
  • Es können Ausnahmen von der Testangebotspflicht für vollständig geimpfte bzw. von einer COVID-19-Erkrankung genesene Beschäftigte bestehen.

 

Weitere Informationen auf der Webseite der BGW:

https://www.bgw-online.de/DE/Home/Branchen/News/Pflege-Corona_node.html

 

 

Verknüpfte Artikel:

BGW - SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die ambulante Pflege (aktualisiert: 07.06.2021)

Aktualisierung BGW-Branchenstandards Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Beratungs- und Betreuungseinrichtungen zum 10.05.2021

Corona-ArbSchV - Neufassung SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ab 01.07.2021 Referentenentwurf (ergänzt um Verordnungstext und FI zu Anpassungen Stand 28.06.2021)

Downloads für Mitglieder:

  pdf 21 0728 BGW SARS CoV 2 Arbeitsschutzstandard Pflege Download (481 KB)

 

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