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Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

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Landesseniorenbeirat Berlin

 

Corona-ArbSchV - Neufassung SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ab 01.07.2021 Referentenentwurf (ergänzt um Verordnungstext und FI zu Anpassungen Stand 28.06.2021)

Aktualisierung 30.06.21: Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sowie Fachinformation zur Anpassung der Corona-ArbSchV und Auslaufen der Homeoffice-Pflicht ergänzt

 

Die Bekämpfung und Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 erfordern wirksame und koordinierte Maßnahmen zur Vermeidung von Personenkontakten und zur Sicherstellung eines ausreichenden Infektionsschutzes in allen Lebensbereichen, das heißt in Privatleben, Gesellschaft und Arbeitswelt.

Da in vielen Lebensbereichen die Möglichkeiten für weitere Kontaktbeschränkungen und zusätzliche Infektionsschutzmaßnahmen weitgehend ausgeschöpft sind, sind zusätzliche und zeitlich befristete Maßnahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes als Beiträge zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten unverzichtbar.

Mit den am 1. Juli 2021 in Kraft tretenden Anpassungen der Corona-ArbSchV [PDF, 159KB] gelten die grundlegenden Arbeitsschutzregeln für die Dauer der epidemischen Lage nationaler Tragweite bis einschl. 10.September 2021 fort.

 

 

Verknüpfte Artikel:

Corona-ArbSchV - Fachinformation zur Dritten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2 ArbSchV und zugleich zum Vierten Bevölkerungsschutzgesetz (Stand 22.04.21)


Downloads für Mitglieder:

pdf 21 0628 Neufassung sars cov 2 arbeitsschutzverordnung pdf (240 KB)

pdf 21 0628 FI Anpassung Corona ArbSchV Auslaufen der Homeoffice Pflicht (162 KB)

 

21 0617 Ref neufassung sars cov 2 arbeitsschutzverordnung

 

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