Der Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 19.04.2021 greift die jüngsten RKI Empfehlungen auf und versucht, den Umgang mit geimpften Personen bundeseinheitlich zu regeln. Der Beschluss kann im Weiteren nach erfolgter Verordnung in den Ländern insbesondere Auswirkungen auf die weitestgehend bestehenden Quarantäneregelungen haben und zu neuen Regelungen bei der Testpflicht der Mitarbeiter*innen führen. Mit Stand 24.04.2021 (s. Vorlage Abgeordnetenhaus SenGPG - Dritte Verordnung zur Änderung der Zweiten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung ab 24.04.2021 ist dies jedoch nicht abgeschafft.
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