Aktualisierung vom 22.04.2021: Ergänzt wurde die Lesefassung (Word-Änderungsmodus).
Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat am 20.04.2021 gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin und § 3 des Berliner COVID-19-Parlamentsbeteiligungsgesetzes als Vorlage zur Kenntnisnahme dem Abgeordnetenhaus die „Dritte Verordnung zur Änderung der Zweiten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung“ übersandt. Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin voraussichtlich am 24.04.2021 in Kraft und tritt mit Ablauf des 22.05.2021 außer Kraft. Abweichend tritt § 12 der Dritten Verordnung zur Änderung der Zweiten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung am Tage nach der Verkündung im Gesetz und Verordnungsblatt für Berlin, frühestens aber mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses in Kraft.
Änderungen u.a.:
Weitergehende Anpassungen an die Zweite SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 13.04.21, so insbesondere zur Testung von geimpften Personen nach § 6b Abs. 3 (Stichwort „Gleichstellung“), sind nicht erfolgt. |
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