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SenGPG - Dritte Verordnung zur Änderung der Zweiten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung ab 24.04.2021

Aktualisierung vom 22.04.2021: Ergänzt wurde die Lesefassung (Word-Änderungsmodus).

 

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat am 20.04.2021 gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin und § 3 des Berliner COVID-19-Parlamentsbeteiligungsgesetzes als Vorlage zur Kenntnisnahme dem Abgeordnetenhaus die Dritte Verordnung zur Änderung der Zweiten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung“ übersandt. Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin voraussichtlich am 24.04.2021 in Kraft und tritt mit Ablauf des 22.05.2021 außer Kraft. Abweichend tritt § 12 der Dritten Verordnung zur Änderung der Zweiten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung am Tage nach der Verkündung im Gesetz und Verordnungsblatt für Berlin, frühestens aber mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses in Kraft.

 

Änderungen u.a.:

  • Bewohner haben innerhalb der Einrichtung, außerhalb ihres Zimmers nur noch eine medizinische Gesichtsmaske im Sinne des § 1 Absatz 6 Satz 1 der Zweiten SARSCoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu tragen.
  • BewohnerInnen dürfen täglich im Rahmen des Besuchskonzepts nach § 11 Absatz 3 der Verordnung innerhalb der Einrichtungen von einer Person für zwei Stunden, und im Außenbereich der Einrichtung von zwei Personen für zwei Stunden, Besuch empfangen.
  • Gemäß § 12 der Verordnung ist die Einschränkung der Besuchsregelung nur noch durch das zuständige Gesundheitsamt festzulegen
  • Die bisherige Formulierung „Bei Gefahr im Verzug sind Besuchseinschränkungen oder Besuchsverbote durch die Einrichtungsleitung vorübergehend auch ohne Genehmigung durch das zuständige Gesundheitsamt zulässig …“ ist entfallen.

 

Weitergehende Anpassungen an die Zweite SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 13.04.21, so insbesondere zur Testung von geimpften Personen nach § 6b Abs. 3 (Stichwort „Gleichstellung“), sind nicht erfolgt.

 

Verknüpfte Artikel:

InfSchMV Berlin - Änderungen der 2. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab 17.04.2021

SenGPG - Zweite Verordnung zur Änderung der Zweiten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung

Downloads für Mitglieder:

21 0420 Abgh Vorlage Dritte VO Änderung Zweite PflegeCovid19VO d18 3607

document 21 0422 Lesefassung 3 Änderungsverordnung (29 KB)

 

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