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CoronaImpfV - Stellungnahme des Paritätischen zur Änderung der Coronavirus Impfverordnung (Ref.entw. vom 01.02.2021) + Position Impfpflicht Pflegekräfte

Der Paritätische Gesamtverband nimmt zur Neufassung der Coronavirus Impfverordnung Stellung:

Der Verband begrüßt ausdrücklich die Pläne des Gesetzgebers, Einzelfallentscheidungen zu ermöglichen. Er weist darauf hin, dass eine Vielzahl an Einrichtungen bislang fälschlicherweise unberücksichtigt bleiben. Er fordert insbesondere einen barrierefreien Impfprozess.

Mit Blick auf eine Neufassung der Coronavirus Impfverordnung begrüßt der Paritätische Gesamtverband ausdrücklich, dass Einzelfallentscheidungen auf Grund von medizinischen Indikationen ermöglicht werden. Dies ist insbesondere für Menschen mit seltenen Erkrankungen von entscheidender Bedeutung. Es wird angeregt, dass die STIKO den Auftrag erhält zu prüfen, ob Einzelfallentscheidungen zugunsten eines Zugangs zu mRNA Impfstoffen notwendig sind (z. B. für Personen mit einer Autoimmunerkrankung). Positiv bewertet wird außerdem die Aufnahme von ausgewählten psychischen Erkrankungen.

Von besonderer Bedeutung ist weiterhin, dass sich der Bundestag mit den Regelungsinhalten der Impfverordnung befasst. Insbesondere um Rechtssicherheit zu schaffen.

Bei den Gemeinschaftseinrichtungen, die in der Verordnung Berücksichtigung finden, ist ein zu enger Fokus gewählt. Die von der STIKO empfohlene Einbeziehung von Frauenhäusern und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe findet nicht statt. Dies gilt es unbedingt anzupassen. Darüber hinaus sind die vielfältigen Angebote der Eingliederungshilfe sowie weitere im Rahmen der Stellungnahme genannten Gemeinschaftseinrichtungen zu berücksichtigen.

Von großer Bedeutung ist darüber hinaus, dass auch bei Kindern und Personen unter 65 Jahren, mit einem hohen Risiko für einen kritischen Krankheitsverlauf, die Kontaktpersonen in den Blick genommen werden. Ein barrierefreier Impfprozess ist sicherzustellen.

Die STIKO sollte den Auftrag erhalten zu prüfen, ob Mitarbeitende der Kindertagespflege ausreichend berücksichtigt worden sind.

 

 

Desweiteren hinterlegt, das Positionspapier des Paritätischen zur Frage der Impfpflicht gegen das Coronavirus bei Pflegekräften in Pflegeeinrichtungen vom 02.02.2021 .

 

 

Verknüpfte Artikel:


Downloads für Mitglieder:

pdf 21 0203 SN Gesamtverband Impfverordnung final (153 KB)

pdf 2021 02 01 CoronaImpfV Ressortabstimmung (395 KB)

 

pdf Parität Position Impfpflicht Corona Pflegekräfte (131 KB)

 

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