Das Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung und damit die Erhöhung der Betreuervergütung ist nun als Regierungsentwurf vorgelegt worden. Auf den ersten Blick verkürzt er die Evaluierung auf 4 Jahre bzw. legt ein konkretes Datum (31.12.2024) fest, bis zu dem das BMJV berichten muss (s. nebenstehende Downloads). Weitere Informationen: - https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Anpassung_betreuerverguetung.html - Pressemitteilung vom SPD-Berichterstatter Dirk Heidenblut https://www.dirk-heidenblut.de/2019/02/27/im-kabinett-beschlossen-mehr-geld-fuer-gesetzliche-betreuer/ - Gesetzentwurf der Bundesregierung steht am 03.04.19 auf der Tagesordnung des Bundestages zur 1. Lesung, bevor er danach zur weiteren Beratung an die Ausschüsse unter Federführung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz überwiesen wird: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw14-de-betreuerverguetung-630908 - Im Bundesrat für den 12. April 2019 vorgesehen (TOP 23). https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/976/to-node.html - Fassung der Synopse zum VBVG und der Anlagen, die von Herrn Deinert angefertigt wurde, mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Heute im Bundestag vom 28. März 2019 informiert zur Vergütung beruflicher Betreuer: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vorgelegt (19/8694 ). Ausgehend vom Koalitionsvertrag ist darin eine Erhöhung der Vergütung um 17 Prozent in einem modernisierten System von Fallpauschalen vorgesehen. Mit den vorgeschlagenen Änderungen solle eine rechtstechnisch einfach und schnell umsetzbare, Qualitätsaspekte berücksichtigende und angemessene Anpassung der seit mehr als 13 Jahren unveränderten Vergütung beruflicher Betreuer erfolgen, die insbesondere auch geeignet ist, eine existenzsichernde Finanzierung der Betreuungsvereine sicherzustellen, heißt es im Entwurf. Daneben solle der zur Differenzierung der Vergütung verwendete Begriff "Heim" durch zeitgemäße Begriffe ersetzt und so an die Vielfalt der Wohnformen für Menschen mit Unterstützungsbedarf angepasst werden. Ebenfalls erhöht werden sollen die Vergütungssätze für Berufsvormünder. Die bislang geltenden Sätze waren durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf der Grundlage einer Untersuchung aus dem Jahr 2003 bestimmt worden Hintergrund: Der Gesetzentwurf setzt die Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode um, „die Finanzierung der unverzichtbaren Arbeit der Betreuungsvereine in Zusammenarbeit mit den Ländern [zu] stärken“ und „für eine angemessene Vergütung der Berufsbetreuerinnen und -betreuer […] ebenfalls zeitnah Sorge [zu] tragen“. Er sieht hierzu eine Erhöhung der seit mehr als 13 Jahren unveränderten Vergütung der beruflichen Betreuer um durchschnittlich 17 Prozent in einem modernisierten System von monatlichen Fallpauschalen vor. Die Fallpauschalen lassen im Vergleich zum bisherigen Einzelabrechnungssystem mehr Möglichkeiten zu, besonderen Anforderungen innerhalb der Betreuungskonstellationen gerecht zu werden und auch in der Vergütung darauf angemessen zu reagieren.
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