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Schutz der Patienten vor irreführenden Arzneimittelbezeichnungen

 

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) haben neue Leitlinien für einen verbesserten Schutz der Patientinnen und Patienten vor irreführenden Arzneimittelbezeichnungen veröffentlicht. Mit der neuen „Leitlinie zur Bezeichnung von Arzneimitteln" wird das Ziel verfolgt, Verwechslungen und Fehlanwendungen durch unklare, irreführende und verharmlosende Namen künftig verlässlich auszuschließen. Eindeutige und verwechslungssichere Bezeichnungen von Arzneimitteln sollen als Identifikations- und Unterscheidungsmerkmal gestärkt werden und zur Sicherheit im Arzneimittelverkehr beitragen. Davon sollen Patienten, Ärzte und Apotheker gleichermaßen profitieren.

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