alle MOen Der Paritätische Gesamtverband: Sehr geehrte Damen und Herren, bereits mit Schreiben vom 3. November 2010 haben wir Sie über den aktuellen Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung der SGB II und XII informiert. Sie erhalten heute die Stellungnahme des Paritätischen zu diesem Gesetzentwurf. Heute wurde festgelegt, dass die Anhörung zum Gesetzentwurf am 29. November 2010 stattfinden wird. Der Paritätische ist bereits frühzeitig eingeladen worden und wird dort durch den Hauptgeschäftsführer, Herrn Dr. Ulrich Schneider, vertreten werden. Nach den vorliegenden Anträgen der Oppositionsfraktionen ist zu erwarten, dass der Gesetzentwurf in der Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2010 keine Mehrheit finden wird. Das darauf folgende Vermittlungsverfahren könnte frühestens im Januar 2011 abgeschlossen werden, da das Vermittlungsergebnis sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat eine Mehrheit finden muss. Ob der Gesetzentwurf auch ohne die Zustimmung des Bundesrates "provisorisch" in Kraft treten kann, ist in der Staatsrechtslehre umstritten. Ein Präzedenzfall dazu liegt nicht vor. Über das weitere Verfahren werden wir Sie schnellstmöglich informieren. Mit freundlichen Grüßen
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