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FSJ und BFD keine Beschäftigung im Sinne des Rundfunkbeitrages

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Eine Information des Paritätischen Gesamtverbandes

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unseren bisherigen Informationen waren wir davon ausgegangen, dass FSJler und BFDler als Beschäftigte im Sinne des neuen Rundfunkbeitragsrechts 2013 gelten, weil diese Tätigkeiten sozialversicherungspflichtig ausgeübt werden und der Rundfunkstaatsvertrag keine entsprechende Ausnahmen enthält.

Inzwischen haben wir festgestellt, dass die GEZ selbst diese Personengruppen nicht als Beschäftigte ansieht:

http://www.rundfunkbeitrag.de/einrichtungen-des-gemeinwohls/rund-um-das-neue-modell.shtml

 

Mit freundlichen Grüßen

Werner Hesse

Geschäftsführer

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband

- Gesamtverband e.V.

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