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Eine Information des Paritätischen Gesamtverbandes
Sehr geehrte Damen und Herren, in unseren bisherigen Informationen waren wir davon ausgegangen, dass FSJler und BFDler als Beschäftigte im Sinne des neuen Rundfunkbeitragsrechts 2013 gelten, weil diese Tätigkeiten sozialversicherungspflichtig ausgeübt werden und der Rundfunkstaatsvertrag keine entsprechende Ausnahmen enthält. Inzwischen haben wir festgestellt, dass die GEZ selbst diese Personengruppen nicht als Beschäftigte ansieht: http://www.rundfunkbeitrag.de/einrichtungen-des-gemeinwohls/rund-um-das-neue-modell.shtml
Mit freundlichen Grüßen Werner Hesse Geschäftsführer Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. |
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