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Neuer Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) in gemeinnützigen Organisationen

Fachinformation des Paritätischen Gesamtverbandes vom 25. Juli 2024:

Das Kabinett der Bundesregierung hat gestern, am 24.07.2024, den Gesetzentwurf zur Umsetzung der CSRD Richtlinie angenommen, so dass nach der Befassung des Bundestags mit einer zügigen Verabschiedung zu rechnen ist.

Der Paritätische unterstützt seine Mitglieder, die von der Umsetzung betroffen sind, mit der Herausgabe eines Leitfadens zur Nachhaltigkeitsberichterstattung speziell für gemeinnützige Organisationen.

Inhalt des Leitfadens sind die Berichtspflichten der sog. Nachhaltigkeitsberichterstattung, die künftig auch größere gemeinnützige Träger und Einrichtungen beachten müssen.

Der Leitfaden führt zunächst in die Begriffe wie CSRD, ESG und ESRS ein. Er befasst sich mit der Frage, welche Einrichtungen überhaupt erfasst sind und welche gemeinnützigen Organisationen künftig ab wann verpflichtet sind, die Regelungen der CSRD zu beachten.  Der Leitfaden gibt einen ersten Überblick, was in einen Nachhaltigkeitsbericht gehört und wie die Pflicht umgesetzt werden kann. Des Weiteren werden Tipps gegeben, wie in dem Prozess am besten praktisch vorgegangen werden kann. Zudem finden sich viele Links zur vertiefenden Befassung mit dem Thema.

Der Leitfaden steht zum download als pdf. unter dem beigefügten link zur Verfügung. Mitgliedsorganisationen können die Handreichung auch über ihren Landesverband oder den Gesamtverband in gedruckter Version kostenfrei bestellen. Der Versand erfolgt ab dem 5. August 2024.

Dokumente zum Download

20240725_Leitfaden_Nachhaltigkeitsberichterstattung.pdf (419 KB)

Kontakt

Erika Koglin

Abteilungsleiterin Recht

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030 24636-316

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