Die Empfehlungen geben konkrete Hinweise, wie Leistungsberechtigte im Rechtskreis SGB II besser in die Förderung beruflicher Weiterbildung einbezogen und die Förderinstrumente bedarfsgerecht ausgestaltet werden können. Inhaltliche Schwerpunkte der Empfehlung sind insbesondere: die Anerkennung längere und flexiblere Lernzeiten, die Gewährung einer Weiterbildungsprämie während der beruflichen Weiterbildung, die verstärkte Förderung von Grundkompetenzen und ein Rechtsanspruch auf Nachholen eines Berufsabschlusses, der mittels modularer abschlussbezogener und praxisnah gestalteter Qualifizierungen erworben werden soll.
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