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Modellförderprogramme für die Kinder- und Jugendarbeit und für Ferienmaßnahmen für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche

Eine Information des Paritätischen Gesamtverbandes

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit unserem Rundschreiben vom 30.10.2015 informierten wir Sie bereits
darüber, dass die Stiftung Deutsches Hilfswerk (DHW) dem Gesamtverband aus Mitteln der Deutschen Fernsehlotterie Fördermittel zur Erprobung der
Förderung von Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung in der Kinder- und
Jugendarbeit sowie kleinerer Investitionen zur Verfügung gestellt hat.

Wir freuen uns, dass wir nun auch ein zweites Modellprogramm zur Erprobung
der Förderung von Ferienmaßnahmen für sozial und gesundheitlich
benachteiligte Kinder und Jugendliche erproben können und dafür zunächst
einmalig in begrenztem Umfang Mittel vom DHW erhalten haben.

Die hierzu von der Stiftung Deutsches Hilfswerk bereitgestellten Mittel
sollen Kindern und Jugendlichen für die Ferienförderung zu Gute kommen,
deren Familien aufgrund ihrer sozialen Situation, der Hilfe bedürfen.
Hierzu zählen insbesondere der Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder
Wohngeld. Es sind Zuschüsse für mindestens 5 tägige Freizeitmaßnahmen von
anerkannten Trägern der Jugendhilfe möglich, die nicht am Wohnort
stattfinden (keine Stadtranderholungen oder Ferienpassaktionen). Es können
mindestens 5 tägige Gruppenfahrten (z. B. Zeltlager, Ferienreisen) in
Deutschland und im angrenzende Ausland gefördert werden. Bezuschusst werden hier pro Tag und Teilnehmendem pauschal bis zu 5,00 € (max. 21 Tage). An- und Abreisetag werden als 1 Tag zusammengeführt. GruppenleiterInnen werden mit 10,00 € pro Tag bezuschusst. Bei Gruppen von mindestens 5 bis 10 Teilnehmenden werden max. 2 GruppenleiterInnen bezuschusst. Bei Gruppen über 10 Teilnehmende werden darüber hinaus je 10 Teilnehmende eine zusätzliche Gruppenleitung pauschal gefördert. Der Nachweis der Gruppenleitung erfolgt über die Vorlage einer Jugendleiterqualifizierung oder einer einschlägigen pädagogischen Berufsausbildung. Ein Programm der Reise ist beizufügen. Die Förderung wird pauschal pro Teilnehmendem gewährt, soll allerdings so verwendet werden, dass dadurch eine Teilnahme der o.a. Zielgruppe möglich ist. Die Antragstellung erfolgt direkt beim Paritätischen Gesamtverband. Förderjahr ist das Kalenderjahr.

Weitere Details zu den Fördermodalitäten die Anträge und Nachweisunterlagen
können unter

http://www.der-paritaetische.de/index.php?id=4009

abgerufen werden. Die Antragstellung ist ab sofort möglich.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Margitta Hagelskamp, Tel. 030/24636-444 und
und Herr Pascal Döscher Tel. 030/24636-333, kda(at)paritaet.org gern zur
Verfügung.

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