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Im Kontext der Leistungen des SGB II und des SGB XII stellt sich bei Beratungsleistungen häufiger die Frage nach der Handlungssicherheit, wenn es um die Übermittlung personenbezogener Daten geht. Datenschutz und Geheimnisschutz stehen dabei im Vordergrund, zum Teil sind auch die eingeschränkten Mitwirkungspflichten von Leistungsberechtigten hervorzuheben, für die Leistungserbringer auch durch Datenübermittlung tätig werden, um die Kontinuität der Leistungsgewährung zu erhalten. Der Deutsche Verein hat nunmehr Hinweise zur Datenübermittlung bei Beratungsleistungen vorgelegt, die eine nützliche Orientierungshilfe sind. Auf die Gebote der Datenvermeidung und Datensparsamkeit wird hingewiesen. Die Unterscheidung zwischen „Rahmendaten der Beratungsbeziehung" und „Prozessdaten der Beratungsbeziehung", die Zustimmung, bzw. Einwilligung von Leistungsberechtigten zur Datenübermittlung sind in jedem Falle eine weitere wichtige Komponente.
Das Anschreiben des Deutschen Vereins und die Hinweise zum Datenschutz sind nebenstehend als Download abrufbar hinterlegt.
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Deutscher Vereins - Anschreiben zur Datenübermittlung,
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06. 04. 2011 (68.62 kB)
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Deutscher Verein (SGB II + SGB XII) - Datenschutz 23. 03. 2011 (126.37 kB)
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