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KAnG - Kabinett beschließt Klimaanpassungsgesetz (KAnG)

Mit dem Ziel, Deutschland besser für die Folgen des Klimawandels zu rüsten, passierte am 13. Juli 2023 ein entsprechender Gesetzesentwurf das Bundeskabinett. Das Gesetz soll einen verbindlichen Rahmen für Klimaanpassung und Risikovorsorge in Bund, Ländern und Kommunen schaffen.

Im Kern sieht das Gesetz folgendes vor:

  • Die Bundesregierung verpflichtet sich bis Ende 2024 die Deutsche Anpassungsstrategie von 2008 zu einer vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen weiterzuentwickeln. Die Strategie soll alle vier Jahre auf Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse fortgeschrieben und das Erreichen der Ziele durch ein regelmäßiges Monitoring überprüft werden. Die Strategie soll sieben unterschiedliche Cluster mit zugeordneten Handlungsfeldern beinhalten, wie etwa das Cluster Wasser, Infrastruktur oder Stadtentwicklung, Raumplanung und Bevölkerungsschutz. Daneben ist ein eigenes Cluster zu Gesundheit mit dem Handlungsfeld menschliche Gesundheit in Planung. Die Länder, Verbände und die Öffentlichkeit sollen bei der Formulierung von Zielen und den entsprechenden Indikatoren sowie bei der Auswahl von Maßnahmen beteiligt werden.
  • Die Länder werden beauftragt, eigene Klimaanpassungsstrategien bis Ende Januar 2026 zu entwickeln und umzusetzen sowie alle fünf Jahre fortzuschreiben. Ferner sollen sie dafür Sorge tragen, dass in Gemeinden und Kreisen auf Basis von Risikoanalysen Klimaanpassungskonzepte erarbeitet werden. Die in den Konzepten enthaltenen Maßnahmenkataloge sollen möglichst auch Vorsorgemaßnahmen im Hinblick auf extreme Hitzelagen, extreme Dürre und Starkregen aufführen. Auch die Eigenvorsorge der Bürger*innen soll durch entsprechende Maßnahmen gestärkt werden. Bereits bestehende Aktivitäten im Kontext Klimaanpassung, wie zum Beispiel Hitzeaktionspläne, sollen in den Konzepten berücksichtigt werden. Über den Entwicklungsstand der Konzepte sollen die Länder dem Bund regelmäßig berichten.
  • Es wird ein Berücksichtigungsgebot etabliert. Damit sollen Träger öffentlicher Einrichtungen dazu angehalten werden, bei Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert zu berücksichtigen. Außerdem sollen sie in ihrem Verantwortungsbereich darauf hinwirken, dass versiegelte Böden, deren Versiegelung perspektivisch nicht erforderlich ist, wieder entsiegelt und die natürliche Bodenfunktion wiederhergestellt wird.
  • Die Bundesregierung sieht zudem vor, regelmäßig Daten zu Schadenssummen aufgrund von Extremwetterereignissen sowie die Ausgaben des Bundes für Klimaanpassung zu erheben.

Im Rahmen der Umweltministerkonferenz wollen nun Bund und Länder beraten, wie eine langfristige und verlässliche Finanzierung von Klimaanpassungsmaßnahmen erfolgen kann.

Eine kürzlich durch BR, NDR, WDR und CORRECTIV durchgeführte Umfrage unter allen 400 Kreisen mit einer Beteiligungsquote von 82 Prozent zeigt, dass fast alle deutschen Landkreise und kreisfreien Städte mit Extremwetterereignissen und damit einhergehend mit hohen Schäden rechnen. Jedoch verfügt nur rund ein Viertel über ein Klimaanpassungskonzept. Etwa 22 Prozent der Kreise befinden sich derzeit in der Entwicklung eines Konzeptes. Ferner gab die Hälfte der beteiligten Verwaltungen an, dass sie benötigte Schutzvorkehrungen in den kommenden Jahren voraussichtlich nicht finanzieren können. Fragen der Finanzierung gilt es daher nun dringend zu klären.

Auch gemeinnützige soziale Organisationen sehen sich steigender Investitionsbedarfe aufgrund von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen ausgesetzt. Diese müssen durch soziale, solidarische und gerechte haushalts- und steuerpolitische Maßnahmen gefördert werden. Die politischen Rahmenbedingungen sollten so gesetzt werden, dass gemeinnützige soziale Organisationen in die Lage versetzt werden, entsprechende Maßnahmen umsetzen zu können. Hierfür braucht es unbürokratische und zuverlässige Förderprogramme mit möglichst geringen Eigenanteilen. Im Informationspapier des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zum Klimaanpassungsgesetz wird bei der Finanzierung im Kontext sozialer Einrichtung auf das Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ verwiesen. Dieses bietet jedoch keine Fördergarantien und umfasst ein geringes Fördervolumen. Nachhaltige und unbürokratische Finanzierungsgrundlagen sollten daher geschaffen werden, um Einrichtungen bei ihren Bemühungen zum Klimaschutz- und Klimaanpassung und Schutz vulnerabler Gruppen zu unterstützen.

Der Entwurf des Gesetzes geht im nächsten Schritt dem Bundesrat und Bundestag zur Befassung und Verabschiedung zu.

 

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