Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung informiert mit demAnschreiben im Anhang über den Start der Datenerfassung der Standardisierten Jahresberichte für das Berichtsjahr 2023 ab dem 02.01.2024. Ebenfalls zum Download hinterlegt ist eine Hilfestellung für die Nutzung von TOPqwWEB.
Hinweis für Leistungsanbieter mit Vereinbarungen nach § 76 SGB XII
- Kategorie: Soziales / Wohnungslosenhilfe allgemein
- Zugriffe: 274