Hinweis des Deutschen Vereins auf den digitalen Fachaustausch zur Umsetzung von Housing First am 16.06.2023: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchten wir Sie auf den geplanten digitalen Fachaustausch zur Umsetzung von Housing First in deutschen Kommunen am 16. Juni 2023 hinweisen. Mit der Veranstaltung möchten wir die bisherige Arbeit an der Thematik fortführen und die weitere Umsetzung von Housing First begleiten. Ein Ziel ist es, im Themenfeld als Deutscher Verein präsent zu sein, und die entwickelten Positionen (Empfehlungen des Deutschen Vereins zum Housing First-Ansatz in den Wohnungsnotfallhilfen) und die Expertise in die (Weiter-)Entwicklung von Housing First in den Kommunen einzubringen. Die Umsetzungsbegleitung soll dabei eine Plattform für einen Erfahrungsaustausch zu praxisrelevanten Fragen der Umsetzung und Weiterentwicklung von Housing First bieten. Hierzu sind in einem ersten Schritt die zwei digitalen Austauschrunden – Umsetzungsbegleitung Housing First in deutschen Kommunen – am 16. Juni und 29. September 2023 geplant, die neben der Verbreitung der Empfehlungen des Deutschen Vereins in der Fläche vor allem der Erschließung von Informationen zum Entwicklungs- und Diskussionsstand im Themenfeld (in welchen Kommunen werden Housing First-Projekte mit welchen Praxiserfahrungen umgesetzt) und der Initiierung und dem Aufbau eines Netzwerks von Akteuren im Themenfeld dienen sollen. Diese digitalen Austauschrunden verstehen sich zugleich auch als Vorbereitung der für Anfang Dezember (04./05.12.2023) geplanten Fachtagung zur Umsetzungsbegleitung Housing First.
Im Rahmen der ersten digitalen Austauschrunde am 16. Juni sollen vor allem folgende Themenschwerpunkte aufgegriffen und vor dem Hintergrund konkreter Praxiserfahrungen diskutiert werden: Die Teilnahme an der digitalen Veranstaltung ist kostenfrei und dient dem Austausch zu praxisrelevanten Fragen der Umsetzung und Weiterentwicklung von Housing First – sowohl in Hinsicht auf die Schaffung entsprechender Projekte vor Ort, als auch hinsichtlich von deren Verstetigung hin zu Regelangeboten der Wohnungsnotfallhilfen in den Kommunen.
Mit freundlichen Grüßen |
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