Anliegend wird in der vorbezeichneten Angelegenheit sowohl das Antwortschreibens des Bundesfinanzministers Olaf Scholz vom 30. Juli 2019 als auch die vorausgegangene Anfrage der Diakonie Deutschland vom 30. Juli 2019 zur Kenntnis gegeben.
Ferner heißt es in einer E-Mail aus dem Niedersächsischen Finanzministerium vom 8. August 2019, nach der ein zuständiger Mitarbeiter der BaFin angeblich mitgeteilt hat, "dass es eine für alle Parteien zufriedenstellende Regelung geben solle. Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) werde nicht zur Anwendung kommen und es solle keine Beleihung erfolgen." |
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