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Barmittelverwaltung in sozialen Einrichtungen - hier: Antwort des Bundesfinanzministeriums

Anliegend wird in der vorbezeichneten Angelegenheit sowohl das Antwortschreibens des Bundesfinanzministers Olaf Scholz vom 30. Juli 2019 als auch die vorausgegangene Anfrage der Diakonie Deutschland vom 30. Juli 2019 zur Kenntnis gegeben.
Hierin sagt der Bundesminister seine grundsätzliche Unterstützung in der Angelegenheit zu. Vor dem Hintergrund der europarechtlichen Vollharmonisierung des Regelungsbereichs sei zwar kein Raum für gesetzliche Ausnahmen. Es sollen aber gemeinsam mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Verfahrenswege  gefunden werden, damit die Einrichtungen ihre Hilfsangebote auch weiterhin erlaubnisfrei ausüben können. Ob ein solcher „Verfahrensweg“ gefunden wird und wie er aussehen kann, bleibt abzuwarten.  Die Antwort aus dem BMF auf das Schreiben der BAGFW steht noch aus.

 

Ferner heißt es in einer E-Mail aus dem Niedersächsischen Finanzministerium vom 8. August 2019, nach der ein zuständiger Mitarbeiter der BaFin angeblich mitgeteilt hat, "dass es eine für alle Parteien zufriedenstellende Regelung geben solle. Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) werde nicht zur Anwendung kommen und es solle keine Beleihung erfolgen."

 

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pdf 2019 07 30 Brief Bundesministerium der Finanzen (35 KB)

pdf 190708 Schreiben Diakonie an BM Scholz (84 KB)

 

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