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Elterngeld- Bundesregierung schafft Klarstellung zur Widerrufsreglung

AK 67, Beratungsträger

Der Paritätische Gesamtverband informiert:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

in den letzten Wochen haben wir Sie auf eine besondere Problematik für Elterngeldbezieher/innen aufmerksam gemacht, die im Rahmen der Neuregelungen zum 1.1.2011 entsteht. Betroffen sind Mütter und Väter, die vor der Geburt des Kindes kein Erwerbseinkommen erzielten und beim Elterngeld von der Möglichkeit des Teilelterngeldes (hälftiger Betrag über 24 Monate) Gebrauch gemacht haben. Liegen Auszahlungsmonate beim Teilelterngeld in 2011, so werden diese Beträge auf die SGB II und SGB XII-Leistungen sowie den Kinderzuschlag angerechnet. Um einer Anrechnung zu entgehen, haben die Eltern die Möglichkeit, die getroffene Regelung zu widerrufen. Bisher war aber unklar, wie mit den Fällen umgegangen werden soll, in denen Eltern die bestehende Verlängerungsoption widerrufen und die Auszahlung des Elterngeldanspruchs aus Verwaltungsgründen erst 2011 erfolgen kann.

 

Der Paritätische Gesamtverband sich mit einem Schreiben an die Bundesarbeitsministerin Frau Dr. Ursula von der Leyen gewandt, auf das Problem aufmerksam gemacht und eine entsprechende Verwaltungsverordnung eingefordert.

 

Wie uns heute das BMFSFJ mitgeteilt hat, ist es nunmehr zu einer Verständigung zwischen BMFSFJ und BMAS gekommen:

"Um sicherzustellen, dass auch Elterngeldbeträge aus Nachzahlungen infolge einer im Jahr 2010 widerrufenen Verlängerungsoption, die erst im Jahr 2011 zufließen, in Höhe von 150 Euro je Lebensmonat anrechnungsfrei bleiben, wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dies durch eine entsprechende Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung festlegen. Voraussetzung dafür ist, dass die Verlängerungsoption noch bis zum 31. Dezember 2010 widerrufen worden ist und die betreffenden Lebensmonate mit Elterngeldanspruch vor dem 1. Januar 2011 begonnen haben. Die Verordnung wird rechtzeitig vor dem 1. Januar 2011 verkündet werden."

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Thomas Niermann           Marion von zur Gathen

 

Abteilungsleiter                 Referentin

verknüpfte Artikel:

Elterngeldanrechnung ab 2011 für Bezieher/innen von SGB II ...

 

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